Darum gehts
- Neugründer warnt vor Betrugsmasche mit gefälschten Rechnungen für Firmenverzeichnis-Eintragungen
- Mehr als 500 Franken gefordert
- Webseite von Firma nicht erreichbar
Jetmond Radovesi (31) hat kürzlich sein Unternehmen Jeva Reinigung GmbH in Winterthur gegründet. Schon kurz nach der Eintragung ins Handelsregister flatterte dem Reinigungsunternehmen eine ominöse Rechnung ins Haus. Sie stammt von der Firma Hrvs mit Sitz in Bern.
Hrvs bot Radovesi die Eintragung in ein Online-Firmenverzeichnis an. Kostenpunkt: 551 Franken. Schnell fiel dem Gründer aus Schaffhausen auf, dass mit der Rechnung und Hrvs etwas nicht stimmt.
hrvs.ch ist nicht erreichbar
Die Zahlungsaufforderung ähnelte verdächtig der Rechnung, die er vom Kanton Zürich für die Eintragung ins Handelsregister erhalten hatte. Hinter den Briefen der Firma steckt eine Betrugsmasche, ist er überzeugt.
Dafür gibt es gleich mehrere Anhaltspunkte. So wird neben der QR-Rechnung eine private IBAN und die private Adresse einer Person aus Volketswil ZH angegeben. Es handelt sich offensichtlich nicht um die IBAN eines Unternehmens. Und: Wer hrvs.ch besucht, findet kein Firmenverzeichnis, sondern nur eine Meldung, wonach die URL vor kurzem verkauft worden sei. Radovesi bemerkte zudem mehrere Druckfehler und unübliche Formulierungen.
«Es ist gefährlich»
«Gefordert werden typische Betrugsbeträge von 500 bis 600 Franken», argumentiert Radovesi weiter. Und: Er hat von anderen Unternehmern gehört, dass sie ebenfalls einen solchen ominösen Brief erhalten haben. «Besonders neue Firmen werden aktuell vermehrt mit solchen Fake-Rechnungen angegriffen», erzählt er.
Seine Frau Valentina (21), die die Firma gemeinsam mit Jetmond betreibt, habe den Brief geöffnet, berichtet er. «Sie wäre fast darauf hereingefallen und hätte gezahlt. Es ist gefährlich», warnt er. «Ich möchte andere Gründerinnen und Gründer warnen.»
Expertin gibt Tipps
Den Behörden, etwa der Kantonspolizei Zürich, ist die Betrugsmasche bekannt. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist es möglich, diesbezüglich eine Beschwerde einzureichen, heisst es auf Blick-Anfrage.
Beatrice Kübli, Projektleiterin bei der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP), teilt mit: «Es handelt sich um einen Adressbuchschwindel.» Ihr Tipp: «Solche Rechnungen werden am besten einfach ignoriert.» Jan Liechti, stellvertretender Leiter Recht beim Konsumentenschutz, rät: «Rufen Sie im Zweifel direkt beim Handelsregister an, um die Echtheit der Rechnung zu verifizieren.»
Und was, wenn schon gezahlt wurde? «Wer auf ein solches Angebot bereits reagiert hat, sollte den Vertrag anfechten», so Kübli.
Eine Anfrage von Blick an die Firma über die auf der Rechnung angegebene E-Mailadresse blieb unbeantwortet.