Darum gehts
- Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Brian Keller seit April 2026
- Opfer zog Strafantrag nach Vergleich zurück, Keller wurde freigelassen
- Keller war seit 25. April 2026 in Untersuchungshaft
Basierend auf einer Strafanzeige vom 22. April 2026 führt die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Brian Keller wegen Verdachts auf Drohung und weitere Delikte.
Im Zuge dieses Verfahrens versetzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschuldigten am 25. April 2026 in Untersuchungshaft.
Opfer zieht Strafantrag zurück
Die anwaltlich vertretenen Parteien haben inzwischen einen Vergleich geschlossen, der auch einen Rückzug des Strafantrags der Geschädigten beinhaltet, heisst es in einer Medienmitteilung der Zürcher Staatsanwaltschaft. «Der Beschuldigte wurde heute Nachmittag aus der Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, dieses Strafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.