Darum gehts
- Rumäne sticht Freundin nieder, trotz Baby im Arm
- Täter behauptet Filmriss, Staatsanwältin spricht von Tötungsversuch
- Gericht verurteilt zu 6 Jahren und 9 Monaten Gefängnis und 10 Jahre Landesverweis
Seine Drogenvergangenheit merkt man Lucian D.* (24) nicht mehr an. Der junge Rumäne sitzt aufrecht an seinem Pult im Gerichtssaal, die Haare kurz, ein weisses Hemd unter dem türkisen Pullover, darüber eine schwarze Weste. Er bedankt sich beim Gericht, sagt: «Ich habe das Gefängnis gebraucht, um von den Drogen loszukommen.»
Der Alkohol sei denn auch oft der Grund für seine Ausraster gewesen. Gemäss Anklageschrift bedrohte Lucian D. seine Freundin Biserka T.* (23) mehrfach. «Wenn ich dir eine verpasse, wirst du sterben», soll er gesagt haben. «Das ist eine Redewendung im Rumänischen», erklärt er nun.
Doch die Staatsanwältin malt ein anderes Bild. Die Drohungen hätten seine Partnerin in Angst und Schrecken versetzt.
«Filmriss» nach Messer-Attacke
Sie spricht von Rücksichtslosigkeit: Lucian D. habe zugestochen, obwohl Biserka T. ihn anflehte, lieber mit ihr zu reden – das gemeinsame Baby im Arm. Die vier Zentimeter tiefe Wunde hätte tödlich sein können, nur durch Zufall wurden keine Organe getroffen. D. habe später noch mit dem Messer Polizisten bedroht – diese konnten ihn nur noch mithilfe des Tasers stoppen.
Der Beschuldigte behauptet indes, einen «Filmriss» gehabt zu haben. Erinnern könne er sich an die Tat nur noch bruchstückhaft. Doch er schildert den Abend vor dem Angriff detailliert: Besuch im Nagelstudio, Gespräch über seinen neuen Job, Streit um Schulden. Er sei gekränkt gewesen, weil Biserka T. ihn nicht unterstützt habe, erklärt er. Eine halbe Flasche Wodka aus Frust. Dann das Messer. Ob bewusst oder nicht – am Ende war das Messer in ihrem Bauch.
Bewusst, sagt die Staatsanwältin. Sie spricht von einem Tötungsversuch, der eine harte Strafe und zehn Jahre Landesverweis rechtfertige.
«Typisch für Gewaltbeziehungen»
Unbewusst, sagt hingegen der Verteidiger. Sein Mandant könne sich nicht erinnern. Die Klinge des Messers sei zu kurz gewesen, der Stich also nicht lebensgefährlich.
Biserka T. sei eine hartgesottene Frau, die Drohungen hätte sie nicht ernst genommen, argumentiert D.s Verteidiger. Sein Mandant hingegen sei ein psychisch angeschlagener junger Mann mit schwerer Kindheit und Suchtproblemen. Seine Forderung: 2 Jahre und 2 Monate Haft – ohne Landesverweis.
Biserka T. ist am Mittwoch nicht vor Gericht erschienen. Die junge Mutter leide an Panikattacken, sagte ihre Anwältin. Die Tat verfolge sie bis heute. Dennoch wünsche sie, dass ihr Sohn den Vater weiterhin sehen dürfe. «Typisch für Gewaltbeziehungen», so die Anwältin.
Täter kassiert Landesverweis
Lucian D. betont: «Ich will in der Schweiz bleiben, für mein Kind.» Er wolle sich im Gefängnis einer Therapie unterziehen – und in Freiheit einen Job in der Gastronomie suchen.
Das Gericht klassifiziert die Tat schliesslich als versuchte vorsätzliche Tötung und verurteilt den jungen Rumänen zu 6 Jahren und 9 Monaten Gefängnis. Damit unterschreitet das Urteil die Forderung der Staatsanwaltschaft um ein Jahr. Obendrauf kassiert Lucian D. einen Landesverweis für 10 Jahre.
*Namen geändertMehr zu Gewalt gegen Frauen
Von den angeklagten Drohungen hingegen spricht das Gericht ihn grösstenteils frei. Diese seien im Streit geäussert worden, im Kontext einer konfliktgeladenen Beziehung ohne Anhaltspunkte, dass Lucian D. die Äusserungen wirklich umsetzen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
* Namen geändert