Milieubeizer Gisler hat Richter und Staatsanwälte terrorisiert – bestraft wurde er bis heute nicht
Die langsamen Mühlen der Zürcher Justiz

Seit Jahren wird gegen Roland Gisler ermittelt. Doch die Untersuchung stockt. Sein engster Mitarbeiter bleibt verschwunden, erste Delikte sind verjährt. Kommt der mittlerweile schwer kranke Milieubeizer ohne Strafe davon?
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Er führt den berüchtigten Neugasshof: Milieubeizer Roland Gisler auf einer Aufnahme von 2022.
Foto: Siggi Bucher

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Roland Gisler führt den berüchtigten Neugasshof im Zürcher Langstrassenquartier
  • Gegen den Milieubeizer wird seit Jahren wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte ermittelt
  • Mittlerweile gilt Gisler als vernehmungsunfähig – er leidet an Lungenkrebs
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Marco LüssiBlattmacher

Der Neugasshof, seit dem Jahr 2008 geführt von der Milieufigur Roland Gisler (62), ist eine der berüchtigtsten Kneipen im Zürcher Langstrassenquartier. Über Jahre wurde in einem sogenannten «Memberraum» im ersten Stock des Lokals mit Drogen gehandelt – Zutritt und damit Zugang zu illegalen Substanzen hatte, wer über einen Badge verfügte.

Das verbotene Treiben im Memberraum blieb den Strafbehörden jedoch nicht verborgen. Wegen des Handels mit über 400 Kilogramm Marihuana und weiterer Delikte wie etwa des illegalen Besitzes einer Schalldämpferpistole und einer Maschinenpistole wurde Gisler Ende Februar 2025 vom Zürcher Obergericht zu 44 Monaten Gefängnis verurteilt.

Besuche an Privatadresse von Richtern

Noch während das Verfahren wegen Drogenhandels gegen Gisler am Laufen war, hatten diverse Zürcher Staatsanwälte und Richter äusserst unangenehme Erlebnisse: Roland Gisler störte Gerichtsverhandlungen, in denen sie auftraten, kontaktierte sie auf ihren Privatnummern, erschien an ihrem Wohnort, meldete sich auch bei ihren Angehörigen, Nachbarn und Bekannten. Der Frau eines Staatsanwalts schickte er ein Bild von gehäuteten Schafen.

In die Briefkästen in den Wohnquartieren der Strafverfolger legte er Flyer, auf denen er diesen Korruption unterstellte oder sie anderweitig diffamierte. Teilweise informierte er sie über Pläne, an ihrer Wohnadresse eine Demo zu organisieren. Ins Visier nahm Gisler auch seinen ehemaligen Verteidiger. Er zeichnete eine Karikatur, auf der er den Anwalt verunglimpfte, und liess sie auf ein Plakat drucken, das er auf dem Pick-up anbrachte, mit dem er durch die Stadt Zürich fuhr.

Im Zentrum des Datenskandals

Diese Vorfälle liegen mittlerweile sechs Jahre zurück. Im Dezember 2022 stand Gisler dann im Zentrum eines grossen Skandals: Gemeinsam mit seinem damaligen Rechtsvertreter Valentin Landmann machte er bekannt, dass jahrelang geheime Daten der Zürcher Justizdirektion bei ihm gelandet waren. Sie gelangten über seinen Bruder zu ihm, der bis 2014 im Auftrag der Justizdirektion deren alte Computer entsorgt hatte. Ein Teil der Hardware lagerte gar im Hinterhof von Gislers Beiz.

Die Daten, die Gisler in die Hände gerieten, waren zum Teil hochsensibel: Privatadressen und Handynummern von Richtern und Staatsanwälten, Strafakten, psychiatrische Gutachten, Baupläne für das neue Polizei- und Justizzentrum.

Verfahren läuft bereits seit 2020

Für die Zürcher Justiz war der «Datenskandal» eine riesige Blamage, Gisler hingegen feierte ihn als persönlichen Triumph über die Justiz, die sich seiner Ansicht nach gegen ihn verschworen hatte. Strafrechtliche Konsequenzen hatte die Panne bei der Justizdirektion nicht: Eine Untersuchung, die klären sollte, wer die Verantwortung trägt, wurde letztes Jahr ergebnislos eingestellt.

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In welchem Ausmass Gisler auch Daten von den Festplatten der ausrangierten Computer genutzt hat, um Beamte zu behelligen, bleibt bis heute unklar. Bereits 2020 eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gegen den Milieubeizer und nahm ihn für sieben Monate in Untersuchungshaft. Auf Gislers Handy fanden die Ermittler zahlreiche private Daten über Justizbeamte – beispielsweise ein Foto der Mutter eines Richters.

Gisler gilt als nicht vernehmungsfähig

Nach seiner Freilassung wurde Gisler untersagt, mit Mitarbeitern der Zürcher Justizdirektion sowie seinem ehemaligen Anwalt in Kontakt zu treten – eine Massnahme, die bis heute gilt. Doch die Ehrverletzungsdelikte, die Gisler vorgeworfen wurden, sind bereits jetzt verjährt. Will die Staatsanwaltschaft verhindern, dass die Verjährung auch beim Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte eintritt, muss sie das Verfahren vorantreiben und bald Anklage erheben. Doch es gibt ein Problem: Gisler steht der Staatsanwaltschaft für Befragungen nicht mehr zur Verfügung. Bereits seit letztem Jahr bezeugen Arztzeugnisse, dass er nicht verhandlungs- und einvernahmefähig sei.

Als Blick Roland Gisler im Neugasshof besucht, ist er zwar mitteilsam und wirkt umtriebig wie eh und je – doch zugleich ist er von seiner Krankheit so schwer gezeichnet, dass er sich nicht fotografieren lassen will. «Zuerst kamen im letzten Jahr die Herzprobleme – neun Stents wurden mir eingesetzt», erzählt der Milieubeizer. Danach sei es ihm wieder besser gegangen. «Doch plötzlich hatte ich höllische Rückenschmerzen – im Spital stellten sie dann fest, dass ich einen bösartigen Tumor in der Lunge habe.» Die Diagnose erhielt er ausgerechnet in der Weihnachtszeit.

Staatsanwalt litt an Schlafstörungen

Nun sei er vor allem damit beschäftigt, seine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen, sagt Gisler. «Die Tabletten, die ich nehmen muss, halten meine Krankheit im Zaum – aber sie haben starke Nebenwirkungen. Verhöre stehe ich so nicht durch.» Er glaube nicht, dass er wegen der gegen ihn laufenden Verfahren noch vor Gericht kommen werde. «Was mir da vorgeworfen wird, ist sowieso ein Witz», findet Gisler. «Ich habe nie gegen jemanden von der Justiz Gewalt ausgeübt oder Drohungen ausgesprochen.» Er habe immer nur das Gespräch gesucht. «Warum sollte das verboten sein?»

Betroffene empfanden Gislers Verhalten durchaus als bedrohlich, wie Vernehmungsprotokolle zeigen, in die Blick Einsicht hatte. «Wenn ich das Haus verlasse, blicke ich mehr umher als früher. Zu Hause achte ich jetzt immer darauf, dass die Eingangstür und die Fenster verschlossen sind», sagte ein Staatsanwalt, den Gisler privat behelligt hatte. Ein anderer betroffener Staatsanwalt sagte gar aus, er erlebe eine «ständig andauernde Bedrohungssituation». «Diese Belastung zeigt sich auch in Schlafstörungen.»

«Externe Faktoren»

Erich Wenzinger, Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, teilt auf Anfrage mit, Prognosen über Art und Zeitpunkt des Abschlusses der Verfahren gegen Gisler könne man beim derzeitigen Stand nicht abgeben. Aufgrund der erforderlichen Abklärungen nehme die Bearbeitung Zeit in Anspruch. Und weiter: «Der Fortgang des Verfahrens hängt zudem auch von externen Faktoren ab, die ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Staatsanwaltschaft liegen.»

Damit spielt die Staatsanwaltschaft wohl auf Gislers Gesundheitszustand an – und möglicherweise zudem auf den Vermisstenfall D. K.*. Dieser war die rechte Hand von Gisler – die beiden hatten sich im Gefängnis kennengelernt. Im Sommer 2023 verschwand der damals 46-jährige D. K. spurlos. Der Verdacht: Er sei entführt worden – und vermutlich ermordet. Als mutmasslicher Täter galt ein ebenfalls aus dem Milieu stammender Türke. Die Polizei nahm den Fall ernst: Mit einem Grossaufgebot führte sie eine Razzia in einem Gebäude im Industriegebiet von Olten SO durch. Doch K. wurde bis heute nicht gefunden – weder tot noch lebendig.

Weil K. teilweise auch an Gislers Delikten gegen Beamte beteiligt gewesen sein soll, könnte die Staatsanwaltschaft es für den Fortgang des Verfahrens als nötig erachten, auch ihn zu befragen. Gemäss Informationen von Blick kam es in Zusammenhang mit dem ungelösten Fall kürzlich zu Festnahmen. Wenzinger sagt lediglich, die Ermittlungen zum Verschwinden von D. K. seien noch immer am Laufen. Gestützt auf die Strafprozessordnung könnten während laufender Verfahren keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden. Roland Gisler seinerseits sagt, er habe keine neuen Hinweise auf den Verbleib seines einstigen Vertrauten. «Ich gehe davon aus, dass er nicht mehr lebt.»

Zuständiger Staatsanwalt angezeigt

Eigentlich müsste man annehmen, dass die Justiz grosses Interesse daran hätte, Taten zum Nachteil ihrer eigenen Repräsentanten nicht ungeahndet zu lassen. Gleichzeitig könnte es jedoch auch sein, dass die Zürcher Justiz nicht darauf erpicht ist, dass Gisler aufgrund eines neuen Strafprozesses eine Bühne erhält, um den peinlichen Skandal um das Datenleck erneut zu thematisieren. Weil das Verfahren gegen Gisler seiner Meinung nach absichtlich verschleppt wird, platzte einem der Geschädigten kürzlich der Kragen: Er wirft dem zuständigen Staatsanwalt «systematische Untätigkeit» vor – und erstattete gegen ihn Anzeige wegen Begünstigung.

Staatsanwaltschaftssprecher Wenzinger bestätigt den Eingang der Anzeige, diese befinde sich in Prüfung. Der verurteilte Drogenhändler Gisler ist derweil weiterhin auf freiem Fuss. Seine Gefängnisstrafe von 44 Monaten musste er bislang nicht antreten. In einem Dokument der Staatsanwaltschaft, das Blick vorliegt, heisst es, die Justizvollzugsbehörden würden davon ausgehen, dass er «nicht hafterstehungsfähig» ist.

* Name der Redaktion bekannt 

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