Kita-Betreuer trieb sein Unwesen länger als bisher bekannt
Trotz etlicher Meldungen – niemand stoppte Tobias F.

Der Kita-Betreuer Tobias F. (33) soll in den Regionen Winterthur und Bern mindestens 15 Kinder missbraucht und die Taten gefilmt haben. Je mehr Details zum Fall ans Licht kommen, desto deutlicher wird wie sämtliche Kontrollmechanismen der Behörden versagt haben.
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Der Kita-Betreuer Tobias F. (33) ist in Haft. Er soll mindestens 15 Kinder missbraucht und die Taten gefilmt haben.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Kita-Betreuer Tobias F. missbrauchte zwischen 2021 und 2023 mindestens 15 Kinder
  • Trotz früher Verdachtsmeldungen und Ermittlungen arbeitete er weiterhin mit Kindern
  • Videos seiner Taten wurden 2023 bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt
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Karin FrautschiReporterin Blick

An mindestens 15 Kindern soll sich Kita-Betreuer Tobias F.* (33) zwischen 2021 und 2023 sexuell vergangen haben. Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, gab es schon viel früher Warnungen als bisher bekannt. Einige seiner Taten in Bern und Winterthur hat der Betreuer laut Ermittlern gefilmt. Laut SRF ist er grösstenteils geständig.

Fest steht: Sämtliche Kontrollmechanismen der Behörden haben versagt. Obwohl seit 2020 diverse Vorwürfe gegen F. aufgetaucht sind, hat ihn niemand gestoppt. Wie die «NZZ am Sonntag» schreibt, haben in Winterthur zwei Mütter und ein Lernender der Kita konkrete Verdachte gemeldet, bevor die Kita-Leitung im Sommer 2022 Strafanzeige gegen ihren Mitarbeiter Tobias F. eingereicht hat. 

Neuer Job – trotz Ermittlungen

Während die Zürcher Behörden gegen F. ermittelten, war er für rund fünf Monate krankgeschrieben. Ende 2022 verliess er seine Arbeitsstelle in Winterthur und fand kurz darauf – trotz laufenden Ermittlungen – einen neuen Job als Kita-Betreuer in Bern! Wieder soll Tobias F. Kinder sexuell missbraucht haben. 

Trotzdem stellte die Zürcher Staatsanwaltschaft die Ermittlungen mangels Beweisen ein. Seine Taten kamen erst Ende 2023 ans Licht, als er durch Zufall beim Konsum von Kinderpornografie im Internet erwischt wurde. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei schliesslich Videos seiner Taten in den Kitas. 

Warum hat ihn niemand gestoppt?

Es ist auch für Fachexperten ein Rätsel. Beforemore, die Fachstelle für Prävention und Beratung bei Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch, fordert Aufklärung. Kitas und Betreuungseinrichtungen sollen eine strikte Überprüfung ihrer Standards vornehmen. 

Und: «Aus fachlicher Sicht sprechen wir uns klar für zusätzliche Warnsysteme aus.» Dominik Galliker, Geschäftsleiter von Beforemore, erklärt: «Steht der Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen ein Kind innerhalb einer Familie im Raum, verfügen Gerichte oft, dass Elternteile ihre Kinder nur beaufsichtigt sehen können, bis der Verdacht geklärt ist. Aus Sicht des Kinderschutzes wären ähnliche Einschränkungen auch für Beruf und Freizeit prüfenswert.»

Heisst: Man hätte Tobias F. schon beim Verdacht auf Fehlverhalten aus dem Verkehr ziehen können. Da er aber später nicht verurteilt wurde, wäre auch das nur eine temporäre Massnahme gewesen. Laut Medienberichten lag das unter anderem daran, dass ein Opfer (4) bei der Polizei keine Aussage machte. Eine Hausdurchsuchung beim mutmasslichen Kinderschänder gab es offensichtlich nicht.

Die Grenzen des Gesetzes

Warum sich Tobias F. trotz laufenden Ermittlungen einen neuen Job als Kita-Betreuer suchen konnte, erläutert Rechtsanwalt André Kuhn unter anderem mit der Unschuldsvermutung, die bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt. Erst dadurch wäre ein Berufsverbot möglich. 

Der Rechtsanwalt erklärt: Haben die Behörden einen dringenden Tatverdacht gegen eine beschuldigte Person, könnten sie während des laufenden Strafverfahrens ein vorübergehendes Tätigkeitsverbot mit Kindern beschliessen. Aber: «Die Hürden für eine solche Auflage sind sehr hoch – fast so hoch wie für Untersuchungshaft.» 

Der Rechtsanwalt betont: «Hätte die Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall von Tobias F. eine solche Auflage auferlegt, wäre dies sogar zu Unrecht passiert, weil der Tatverdacht damals zu gering war für die Eröffnung eines Strafverfahrens.»

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Deshalb habe auch die Kita in Winterthur rechtlich korrekt gehandelt, indem sie den neuen Arbeitgeber in Bern während der polizeilichen Abklärungen nicht über die Situation von Tobias F. informiert habe. «Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall aufpassen, dass er sich nicht selbst wegen Ehrverletzung strafbar macht», sagt er.

Eine laufende Untersuchung sei zudem weder auf dem Strafregisterauszug noch auf dem Sonderprivatauszug ersichtlich, der bei der Anstellung von Lehrpersonen standardmässig verlangt wird. Dieser listet Urteile auf, die ein Berufs- oder Kontaktverbot im Umgang mit Minderjährigen enthalten.

Herausforderungen im Kita-Alltag

«Wir empfehlen den Kitas, das Thema Nähe und Distanz bereits in der Stellenausschreibung und auch in den Bewerbungsgesprächen anzusprechen. Dies kann für potenzielle Tatpersonen abschreckend wirken», sagt Sozialwissenschafterin Kathrin Zehnder von «begleitbüro.», die Institutionen wie Kitas oder Schulen in Bezug auf Schutzkonzepte unterstützt.  

Im Arbeitsalltag selbst sei es oft schwierig, die auf Papier festgehaltenen Regeln wie das Vieraugenprinzip umzusetzen. «Wer überprüft, ob eine Person im Schlafraum mit Kindern allein ist, wer meldet wem, wenn es nicht so gemacht wird, wie abgemacht?», so die Sozialwissenschafterin.

«Ein genaues Hinschauen wird leider oft als Misstrauen gewertet, aber nur so können Fälle auch erkannt werden», sagt sie. 

Es sei wichtig, dass alle internen Mitarbeitenden, die Erziehungsberechtigten und auch die Kinder wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. Besteht ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt, müsse zwingend eine Massnahme zum Schutz der Kinder folgen bis der Fall geklärt sei.

«Wir brauchen ein besseres System»

Erziehungsexpertin Sefika Garibovic kritisiert, dass die Eltern in solchen Angelegenheiten häufig nicht ernst genommen werden: «Sie zahlen mehrere Tausend Franken für Kitas – und die Sicherheit ihrer Kinder. Doch wenn solche Fälle passieren, ist das Missbrauch von Vertrauen.» 

Sie nimmt die Bildungsdirektionen und Schulpflegepräsidenten in die Pflicht. «Wir brauchen ein besseres System», sagt Garibovic und fügt an: «Die Leute, die in der Schweiz mit Kindern arbeiten, werden zu wenig überprüft.» Betroffene Kinder seien nach solchen Vorfällen stark traumatisiert. «Ihr Leben ist verpfuscht», so Garibovic.

* Name geändert

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