Darum gehts
- Nackte Füsse in der S16 sorgen für Diskussionen bei Pendlern und SBB
- Hochgelegte Füsse werden tariflich nicht als Verschmutzung mit Busse geahndet
- Mindestens 25 Franken Entschädigung für schuldhafte, reversible Verschmutzungen im ÖV möglich
«Käse-Alarm in der S16!»: Mit diesen Worten meldete sich ein Leserreporter am Donnerstag bei Blick. Der Pendler habe gerade eine Beobachtung gemacht, die ihn beschäftigt. In der S16 entdeckte er zwei Personen, die ihre nackten Füsse auf den Sitz vor ihnen streckten. Der Leser findet: Das geht gar nicht.
Wenn die Temperaturen steigen und die Hitze auch im ÖV Einzug hält, sorgen diese Bilder immer wieder für Diskussionen. Während die einen ein solches Verhalten unverständlich finden, stört es andere nicht gross. Dass es immer wieder ein Thema ist, zeigt auch ein Blick in das Community-Forum der SBB. Dort regen sich viele regelmässig über das Verhalten ihrer Mitmenschen auf und fordern Strafen.
Gibt es Bussen für das Hochlegen von Füssen? In den Tarifbestimmungen der Alliance Swiss Pass, die die Bussen branchenweit für den ganzen ÖV regeln, ist klar festgehalten: Für Kontrolle, Umtriebe sowie Reinigung kann bei reversibler Verschmutzung eine Entschädigung nach Aufwand, aber von mindestens 25 Franken erhoben werden. Als Verschmutzungen gelten schuldhafte Verunreinigungen, die über das durch den ordnungsgemässen Gebrauch verursachte Mass hinausgehen. Das Hochlegen von Füssen wird nicht explizit erwähnt.
Diese weiteren No-Gos sorgen für Debatten:
Schuhe aus im Flugzeug
Auch in einem anderen Fall sorgten nackte Füsse bereits für Wirbel. Nachdem eine Frau im Flugzeug ihre Schuhe ausgezogen hatte, beschwerte sich ihre Sitznachbarin bei ihr. Als die Frau das Erlebnis auf X teilte, wollte sie von ihren Followern wissen, ob ihre Sitznachbarin übertrieben oder ob sie sich tatsächlich respektlos verhalten habe.
Der Post ging in kürzester Zeit durch die Decke: Über 5,5 Millionen Menschen haben ihn sich angesehen, und mehr als 8000 haben an der emotionalen Diskussion in den Kommentaren teilgenommen.
«Nein, Schuhe werden nicht ausgezogen, die stinken», meinte ein User. Ein Weiterer fand das Verhalten einfach «proletenhaft». Viele sagen auch, es gehe nicht um den Geruch, sondern ums Prinzip. «Egal, ob es nun stinkt oder nicht, so etwas möchte ich nicht sehen.» Kurz: Füsse im Flieger seien ein absolutes No-Go. Andere sehen das Ganze gelassener. Sie verweisen darauf, dass Fluggesellschaften auf Langstreckenflügen sogar extra Socken für die Gäste verteilen.
Deo-Boykott
Dass man im Sommer schwitzt, ist völlig normal und lässt sich nicht verhindern. Wenn man im dichten Berufsverkehr jedoch Schulter an Schulter steht, wird penetranter Schweissgeruch schnell zur Belastungsprobe für die Mitreisenden. Ein Minimum an Rücksichtnahme bei der persönlichen Hygiene sorgt dafür, dass der Arbeitsweg für alle erträglich bleibt. Gleichzeitig gehört auch eine gewisse Gelassenheit dazu: Dass im ÖV nicht alles perfekt riecht, ist menschlich.
Mit Badekleidung ins Restaurant
Zum schnellen Drink an der Strandbar sind Bikini oder Badehose völlig okay. Im Strassencafé oder im Restaurant ist das Tragen von reiner Bademode (ohne T-Shirt oder sommerliches Kleid darüber) jedoch ein echtes No-Go.