«Er ist hilflos und ein armer»
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Verteidiger nach Urteil:«Er ist hilflos und ein armer»

Urteil gegen 17 Uhr
Milan I. wegen brutaler Tötung vor Gericht – wie geht es aus?

Nach der brutalen Tötung von Daniel Z. (†64) in Zürich steht Milan I. (53) vor Gericht. Der Ungar hat laut Anklage sieben Mal mit dem Messer auf den Barmann der Lugano Bar eingestochen. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft und die Verwahrung.
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Barmann Daniel Z. ist am 30. August 2023 an der Langstrasse in Zürich getötet worden.
Foto: Stapo ZH und Nicolas Lurati

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Prozess gegen Milan I. (53) startet am Dienstag in Zürich
  • Er soll 2023 einen Barmann mit sieben Messerstichen getötet haben
  • 16 Jahre Haft, Sicherheitsverwahrung, 15 Jahre Landesverweis von Staatsanwaltschaft gefordert
29.07.2026, 18:40 Uhr

«Dann geht es ans Obergericht»

Marino di Rocco spricht nach der Urteilsverkündung mit Blick.

Marino di Rocco, Verteidiger des Beschuldigten, findet das Urteil ungerechtfertigt. «Er hat gröbere Probleme», so der Anwalt. «Auch das Gutachten ist aus meiner Sicht nicht professionell abgefasst worden.»

Di Rocco kündigt an, dass er und sein Mandant Berufung anmelden werden. «Wir warten jetzt die Begründung ab und dann geht es ans Obergericht.»

Milan I. hat mehrere Male den Wunsch geäussert, den Verteidiger wechseln zu wollen. Di Rocco lässt das kalt. «Er hat insgesamt schon zehn Gesuche zum Wechseln der amtlichen Verteidigung gestellt. Nach dem dritten amtlichen Verteidiger ist Schluss gewesen. Die Oberstaatsanwaltschaft hat das Gesuch immer abgewiesen und wird das auch nächstens tun.»

Milan I. vertraut seinem Verteidiger offensichtlich nicht. Di Rocco sieht das anders. «Er hat psychische Probleme und das ist der Grund.» Zudem würden mangelnde Sprachkenntnisse zur Hilflosigkeit des Verurteilten beitragen. «Er ist krebskrank, er ist psychisch krank, er ist ein Armer», schliesst der Jurist. 

Kurz darauf wird Milan I. aus dem Gebäude gefahren. Er liegt noch immer im Krankenbett. Sanitäter schieben ihn in einen Krankenwagen.

29.07.2026, 18:13 Uhr

Urteilsverkündung beendet

Damit ist die Urteilsverkündung beendet. Die Parteien können das Urteil ans Zürcher Obergericht weiterziehen.

29.07.2026, 17:31 Uhr

«Beim Täter handelt es sich um den Beschuldigten»

Für das Gericht gibt es am Gutachten zu Milan I. nichts zu bemängeln. Die Verteidigung hatte am Dienstag kritisiert, dass Gutachten, das die Schizophrenie bei I. festgestellt hatte, sei unseriös erstellt worden. Das Gutachten sei verwertbar, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. 

Zudem ist für das Gericht klar, dass Milan I. die Tat begangen hat, auch wenn dieser dies bestreitet. Dafür führt das Gericht verschiedene Sachbeweise wie Kleidung und Handy-Daten an. Zudem sei die Tatwaffe in Ungarn gefunden worden. 

Zudem habe sich I. in Widersprüche verstrickt, so das Gericht. Demnach bestritt er die Tat begangen zu haben, sprach dann aber wiederum davon in Notwehr gehandelt zu haben. 

«All diese Feststellungen stellen erdrückend fest, dass es sich beim Milan I. um den Täter handelt», sagte der Richter.

Aufgrund der Beweise sei zudem klar, dass es sich bei der Tat nicht um eine Affekthandlung gehandelt habe, so der Richter. Milan I. habe die Tat vorbereitet. «Zweck der Tat und auch die Ausführung sind besonders verwerflich.» Die Heimtücke und die Planung seien Grund genug für die Verurteilung wegen Mordes. Dass der Angriff auf Daniel Z. mitten am Tag erfolg sei, spreche zudem für eine «grosse Kaltblütigkeit».

Wegen der grossen Rückfallgefahr werde die Verwahrung angeordnet. 

29.07.2026, 17:07 Uhr

13 Jahre Knast für Mörder von der Lugano Bar

Milan I. muss für den Mord an Barmann Daniel Z. für 13 Jahre ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Zürich verurteilt den Ungarn wegen Mordes. Damit bleibt das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 16 Jahre gefordert. Die Reduktion erfolgte, weil I. sich gemäss Gericht nicht zu 100 Prozent im Griff hatte.

Milan I. werden dabei 998 Tage Haft angerechnet. Zudem ordnet das Gericht die Verwahrung an. Ausserdem wird der Ungar für 12 Jahre des Landes verwiesen.

Milan I. muss zudem der damaligen Lebenspartnerin von Daniel Z. insgesamt rund 46'000 Franken an Genugtuung und Schadensersatz zahlen. 

29.07.2026, 16:51 Uhr

Welches Urteil kassiert der Messerstecher von der Lugano Bar?

Ab 17.00 Uhr gibt das Bezirksgericht Zürich bekannt, welches Strafmass es für Milan I. (53), den mutmasslichen Messerstecher von der Lugano Bar, ansetzt.

I. soll 2023 den Barmann Daniel Z. (†64)mit sieben Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Ungarn 16 Jahre Knast, 15 Jahre Landesverweis und eine Verwahrung.

Milan I. bestritt am Dienstag vor Gericht, die Tat begangen zu haben. Ein Gutachten stellte bei ihn eine paranoide Schizophrenie fest. I.s Verteidiger forderte, seinen Mandanten als schuldunfähig zu betrachten oder ein neues Gutachten in Auftrag zu geben.

28.07.2026, 18:24 Uhr

Schlusswort – Urteil morgen 17 Uhr

Jetzt darf der beschuldigte Milan I. sein Schlusswort halten. «Wir bitten Sie, sich kurz zu halten und nicht nochmals zu plädieren im eigentlichen Sinne», sagt der Richter zu ihm. 

«Ich kann mich nicht mehr äussern und kann den Worten von Ihnen nicht mehr folgen», beginnt der Beschuldigte. «Ich hätte eigentlich noch einen Zeugen, aber wenn keine Zeugen mehr zugelassen sind...» Der Rest des Satzes aus dem Mund der Dolmetscherin ist nicht mehr zu verstehen. 

Der Beschuldigte fährt via Übersetzerin fort: «Ich habe keine Straftat begangen. Seit anderthalb Jahren liege ich hier im Bett. Ich bekomme keinen Einblick in die Dokumente und Zeugen sind auch keine mehr zugelassen.» 

Das Gericht zieht sich nun zur Urteilsdiskussion zurück und wird allenfalls entscheiden, ob ein neues Gutachten nötig sein wird. Der Entscheid wird morgen, 29. Juli 2026 um 17 Uhr mündlich eröffnet. 

Wir bedanken uns herzlich fürs Mitlesen und wünschen weiterhin eine gute Woche. 

28.07.2026, 18:17 Uhr

Der Verteidiger darf nochmals ran

«Weder der Staatsanwalt noch die Opfer-Vertreterin haben sich mit der Qualität des Gutachters auseinandergesetzt.» Das hätten sie wohl getan, weil das Gutachten aus der Feder einer rennomierten Person vom Fach stamme. 

Dann greift der Verteidiger fast en passant die Opfer-Vertreterin frontal an und wirft ihr vor, ein emotionales Plädoyer gehalten zu haben und «in die Fussstapfen der Staatsanwaltschaft» getreten zu sein. «Das gehört nicht zu ihren Aufgaben», sagt er. 

Noch einmal erklärt er, dass die psychische Krankheit Schizophrenie die Steuerungsfähigkeit stark einschränken könne – und stärkt damit noch einmal seine Auffassung von einem schwachen Gutachten, das nicht verwertbar sei. 

Damit hat der Verteidiger geschlossen. 


28.07.2026, 18:11 Uhr

Opfer-Anwältin hält zweiten Vortrag

Auch die Opfer-Anwältin darf sich noch einmal äussern. «Der von der Verteidigung geforderte Verurteilung wegen Totschlags statt Mordes ist nicht zu folgen.» Für eine Verurteilung für Totschlag müsste jemand unter «grosser seelischer Belastung» stehen.

«Davon kann vorliegend keine Rede sein.» Der Beschuldigte habe die Tat vorbereitet, die Verteidigungsfähigkeit des Opfers ausgeschaltet und sei äusserst brutal vorgegangen. Sein Handeln sei von einer «spontanen Tat im Affekt» weit entfernt. 

28.07.2026, 18:04 Uhr

«Er verweigert die Therapie»

Der Staatsanwalt darf jetzt noch seinen zweiten Vortrag halten und erklären, was er vom Plädoyer des Verteidigers hält. Nicht allzu viel, wie man hört. «Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Beschuldigte trotz allem in der Lage war, sämtliche Fragen zu beantworten.»

Eine Schuldunfähigkeit des Mannes, der am 30. August 2023 mutmasslich den Barmann der Lugano Bar an der Langstrasse umgebracht hat, lässt der Staatsanwalt nicht gelten. «Er ist der Auffassung, dass er nicht an einer psychischen Störung leidet und verweigert eine Therapie», sagt er. 

28.07.2026, 17:28 Uhr

Kurze Pause bis 17.45 Uhr

«Er war bei der Tat nicht zurechnungsfähig und somit schuldunfähig», bilanziert sein Verteidiger. Eine Mordverurteilung und eine Verwahrung komme deswegen aus seiner Sicht nicht in Frage.

Der Verteidiger des beschuldigten Milan I. ist mit seinem Plädoyer am Ende. Nun dürfen Staatsanwaltschaft und Opfer-Anwältin noch einmal darauf reagieren. Zuvor gibt es aber noch eine Pause. Wir melden uns um 17.45 Uhr zurück. 

Es war Mord! Das Bezirksgericht Zürich hat den Ungarn Milan I.* wegen der Tötung des Barmanns Daniel Z.** zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, 998 Tage Untersuchungshaft angerechnet, seine Verwahrung angeordnet und einen zwölfjährigen Landesverweis ausgesprochen.

Zudem muss er der damaligen Lebenspartnerin des Opfers rund 46'000 Franken Genugtuung und Schadenersatz bezahlen.
Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 16 Jahren, weil der Beschuldigte gemäss Urteil nicht vollständig steuerungsfähig gewesen sei.

Milan I. auf Bahre ins Gerichtsgebäude geschoben
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In palliativer Pflege:Milan I. auf Bahre ins Gerichtsgebäude geschoben

Ungewöhnlicher Prozess

Der Verhandlungstag am Dienstag verlief aussergewöhnlich: Milan I., der an Krebs leidet und sich in palliativer Pflege befindet, wurde auf einer Bahre in den Gerichtssaal gebracht. Laut Anklage hatte er Daniel Z. am 30. August 2023 in der Lugano Bar an der Zürcher Langstrasse zunächst mit Pfefferspray attackiert und anschliessend siebenmal mit einer 13 Zentimeter langen Klinge auf Rücken und Schultern eingestochen. Das Opfer, das seit rund 20 Jahren in der Bar gearbeitet hatte, verblutete noch am Arbeitsplatz. Der Täter war überzeugt, das Umfeld der Bar verhindere die Suche nach einer vermeintlichen Partnerin und einem gemeinsamen Kind – obwohl diese nach den Ermittlungen nicht existierten. Nach der Tat floh er ins Ausland und wurde Anfang November 2023 in Zürich festgenommen.

Im Prozess stand insbesondere die psychische Verfassung des Beschuldigten im Zentrum. Ein Gutachten diagnostizierte paranoide Schizophrenie. Die Verteidigung bezeichnete das Gutachten als mangelhaft und beantragte einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit sowie eine Entschädigung für die Haft. Der Staatsanwalt hielt dagegen an der Schuldfähigkeit fest und forderte neben der Freiheitsstrafe eine Verwahrung.

Das Gericht folgte dieser Argumentation weitgehend. Es erklärte das psychiatrische Gutachten für verwertbar und sah die Täterschaft aufgrund von Sachbeweisen wie Kleidung, Handydaten und der in Ungarn gefundenen Tatwaffe als eindeutig erwiesen.

Zudem habe sich Milan I. in Widersprüche verwickelt, indem er die Tat zunächst bestritt, später aber von Notwehr sprach. «All diese Feststellungen stellen erdrückend fest, dass es sich beim Milan I. um den Täter handelt», erklärte der Richter. Die Tat sei geplant gewesen und keine Affekthandlung. Heimtücke, Vorbereitung und die Ausführung am helllichten Tag belegten eine «grosse Kaltblütigkeit» und rechtfertigten die Verurteilung wegen Mordes. Wegen der hohen Rückfallgefahr ordnete das Gericht die Verwahrung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden. Dies kündigte der Verteidiger des Beschuldigten auch an, zu tun. 


*Name geändert
**Name bekannt

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