Darum gehts
Langsam kommt Eric Moukoko auf mich zu. Er ist ein grosser Mann, aber sein Händedruck ist kraftlos. Er zeigt auf ein durchgesessenes Sofa in der Ecke, wo wir reden können. Seit bald einem Jahr lebt der 45-Jährige im Rückkehrzentrum Hammermühle in Kemptthal, Kanton Zürich.
Eric Moukoko will in der Schweiz bleiben, weil er um Leib und Leben fürchtet. Doch die Behörden haben entschieden, ihn nach Kamerun zurückzuschicken. In Wirklichkeit heisst Moukoko anders. Wenn das Regime in Kamerun erfahren würde, dass er hier offen über seine Erlebnisse in der Heimat berichtet, könnte das bei seiner Rückkehr gegen ihn verwendet werden, befürchtet er.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Das Rückkehrzentrum ist in einer ehemaligen Mühle untergebracht. Es ist baufällig und steht direkt an der Strasse, die Zürich mit Winterthur verbindet. Parallel dazu verläuft die Eisenbahn, über das Zentrum führt eine Autobahnbrücke. Im WC-Bereich verschwindet ein Mann mit Giesskanne hinter der Tür zum Plumpsklo. Rund 100 Männer sind hier einquartiert, jeweils bis zu acht in einem Zimmer. Ihre Asylanträge sind abgelehnt worden, nun warten sie auf die Rückschaffung oder einen Entscheid, weil sie Rekurs eingelegt haben.
Eric Moukoko spricht Französisch. Er ist Polizeibeamter, verheiratet, gläubiger Christ und hat zwei Kinder im Teenageralter. Seine Geschichte erzählt er in kurzen Sätzen, zwischen denen er immer wieder innehält. Neben uns sitzt ein Mann auf einem Sessel und spricht laut in sein Handy, hinter uns hört einer Musik.
Gewalt und Mord auf Handyvideos
Am 14. November 2024 ist Eric Moukoko mit dem Flugzeug in Genf gelandet. Geflohen ist er, wie er sagt, weil er vom Militär verhaftet, eingesperrt und gefoltert wurde. Warum ausgerechnet Genf? Eine Bekannte in Kamerun, die im Tourismus arbeitet, habe ihm geholfen und ein Visum beschafft. «Ich hoffte, die Schweiz würde mich beschützen», sagt Moukoko zum «Beobachter».
Er arbeitete in Jaunde, der französischsprachigen Hauptstadt Kameruns, für die Regierung. Er stellte staatliche Ausweise aus. Im Sommer 2024 wurde er temporär in eine Stadt verlegt, die im englischsprachigen Teil des Landes liegt. Dort führen Rebellen seit Jahren einen Bürgerkrieg gegen die Armee. Auf dem Weg zur Arbeit sah Moukoko Leichen auf der Strasse, und Arbeitskollegen zeigten ihm Videos auf ihren Handys, in denen sie Gefangene misshandelten, vergewaltigten und töteten. «Das habe ich nicht ertragen», sagt Moukoko.
Heimlich habe er Einheimische gewarnt, dass die Armee weitere Überfälle plane. Doch er flog auf. Seine Vorgesetzten hätten ihn als Verräter beschimpft und festgenommen. Wochenlang sei er mit anderen in einer kleinen Zelle eingesperrt gewesen, sei in Kot und Urin gelegen. Nachts habe man ihn gefoltert, unter den Peinigern waren die Kollegen. Mit Licht hätten sie ihn am Schlafen gehindert, ihn auf Kopf und Beine geschlagen und ihm Stromstösse in die Genitalien versetzt. «Aus der Haft wurde ich entlassen, weil ich Bestechungsgelder zahlte und zwei Verwandte für mich bürgten», sagt Moukoko. Nach seiner Flucht nach Genf wurden die beiden verhaftet. «Einer der Verwandten ist nun tot.»
SEM glaubt Umstände nicht
Während ich mir Notizen mache, gehen die Männer, die im Rückkehrzentrum leben, unablässig an uns vorbei, entweder hinaus oder in ihren Verschlag zurück. Gegen ihre Unterschrift erhalten sie die Nothilfe ausgehändigt, jeden Tag zehn Franken und fünfzig Rappen, ausser am Sonntag, da gibt es nichts. Damit müssen sie überleben.
In Genf gelandet, stellte Eric Moukoko einen Antrag auf Asyl. Zweimal wurde er vom Staatssekretariat für Migration, kurz SEM, befragt. Moukoko hat die Interviews in schlechter Erinnerung. Sie dauerten mehrere Stunden, er war nervös und fühlte sich vom Übersetzer missverstanden.
Das SEM lehnte den Asylantrag am 13. Mai 2025 ab. Die Schilderungen seien unglaubwürdig, befand die Behörde, Moukoko habe die Folterungen erfunden, er müsse das Land verlassen. Sie erachte «die von Ihnen geltend gemachten Folterumstände – namentlich Ihre Tätigkeit auf dem Polizeikommissariat […] – als unglaubhaft. Entsprechend mangelt es allfälligen Foltererlebnissen an der Glaubhaftigkeit.»
Gegen den negativen Entscheid legte Eric Moukoko Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein, doch dieses gab dem SEM am 16. Juli 2025 recht. Moukoko erhielt eine Rechnung von 750 Franken.
«Mit hoher Wahrscheinlichkeit gefoltert»
Doch er gab nicht auf. Mit seinem Anwalt, den ihm die Hilfsorganisation Asylex zur Verfügung gestellt hatte, liess er sich von zwei Rechtsmedizinern nach den Standards des sogenannten Istanbul-Protokolls der Uno körperlich und psychisch untersuchen. Das auch von der Schweiz unterzeichnete Protokoll legt fest, aus welchen Spuren, die ein Mensch aufweist, zu folgern ist, dass er gefoltert wurde. Der Bundesrat anerkennt das Istanbul-Protokoll im Kampf gegen die Folter und seinen erhöhten wissenschaftlichen «Beweiswert».
Die Ärzte Matthis Schick vom Universitätsspital Zürich und Önder Özkalipci, der in Genf für die Uno arbeitet, kommen unabhängig voneinander zum Schluss, dass Moukoko aufgrund seiner Narben und seiner psychischen Verfassung «mit hoher Wahrscheinlichkeit» gefoltert worden sei. Den hundertprozentigen Nachweis zu erbringen, ist unmöglich, ausser die Täter würden ein Geständnis ablegen.
Der Psychiater Mario Gmür behandelt Moukoko seit Sommer 2025. Er sagt, sein Klient habe ihm ruhig und besonnen von den schrecklichen Erlebnissen erzählt. Die Berichte klängen überzeugend. Moukoko habe eine posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen und Schlafstörungen. Gmür hat ihm mehrere Medikamente verschrieben. «Der Mann leidet unter enormer Einsamkeit», sagt er zum Beobachter.
Dank den zwei rechtsmedizinischen Gutachten kann Eric Moukoko im Herbst 2025 nochmals Asyl beantragen. Am 23. April 2026 teilt ihm das SEM mit, es stelle «nicht grundsätzlich in Abrede, dass Sie in der Vergangenheit potenziell Opfer von Folter geworden sind», aber er habe die Umstände und Erlebnisse unglaubhaft geschildert. Darum müsse er zurück. Die posttraumatische Belastungsstörung könne er, wenn auch nicht auf schweizerischem Niveau, in Kamerun behandeln lassen.
Final hält das SEM fest: Weil er, Moukoko, die Folter unglaubhaft schildere, treffe Artikel 3 des Asylgesetzes nicht auf ihn zu. Der Artikel definiert, wer ein Flüchtling ist und daher Recht auf Asyl hat: «Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat […] ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken.»
Stephanie Motz ist Anwältin in Zürich, spezialisiert auf Asylrecht. Die Argumentation des SEM nennt sie «absurd». Zuerst behaupte die Behörde, Eric Moukoko habe alles erfunden, dann räume sie wegen der zwei Gutachten ein, er sei zwar gefoltert worden, aber sie glaube ihm die Folterumstände nicht, obschon genau diese durch die Gutachten belegt werden. «Die widersprüchlich begründeten Entscheide grenzen an Willkür», sagt Motz zum Beobachter. Für sie steht ausser Zweifel, dass die Schweiz aufgrund des Asylrechts Eric Moukoko Schutz gewähren muss.
Auf seine widersprüchlichen Begründungen angesprochen, antwortet das SEM, zu Einzelfällen äussere es sich nicht wegen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes. Eric Moukoko gibt noch immer nicht auf. Er hat beim Bundesverwaltungsgericht nochmals Beschwerde eingereicht. «Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht den Fehlentscheid korrigiert», sagt Motz.
Amnesty International sieht hohes Risiko
Inzwischen hat sich Amnesty International eingeschaltet: Die Bevölkerung im englischsprachigen Teil Kameruns sei seit 2017 zwischen Rebellen und Armee gefangen, es drohten Tötungen, Vergewaltigungen und Entführungen. Personen mit einem Profil wie Moukoko, schreibt die Menschenrechtsorganisation in einem Brief an dessen Anwalt, «sind bei einer Rückkehr nach Kamerun dem hohen Risiko willkürlicher Festnahme, Misshandlung und Folter ausgesetzt». Amnesty International zählt mehrere Personen namentlich auf, die nach ihrer Rückkehr gefoltert und getötet wurden.
Eric Moukoko wartet nun auf den zweiten Gerichtsentscheid, auch wenn er kaum mehr zu hoffen wagt, dass die Schweiz ihn und seine Familie aufnimmt. Seit zwei Monaten hat er nichts mehr von seiner Frau gehört. Nach seiner Flucht ist sie in Kamerun mit den Kindern untergetaucht.
Er greift nach seinem Handy, um für mich ein französisches Wort ins Deutsche zu übersetzen. Der Bildschirm zeigt die Erde, aufgenommen aus dem All. Wieso dieses Foto? «Es erinnert mich an Gottes Güte.» Draussen brausen ohne Unterlass die Autos und Züge vorbei.