Air-India-Pilot nach Suff in Zürich suspendiert
«Flug AI151 konnte nicht planmässig durchgeführt werden»

Am 6. September fiel ein Air-India-Pilot in Zürich vor Flugantritt durch einen Alkoholtest. Der Flug AI151 nach Delhi wurde nicht planmässig durchgeführt. Der Pilot wurde suspendiert und nach Indien zurückgeschickt. Die Behörden untersuchen den Fall.
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Ein Air-India-Pilot hat in Zürich vor einem Flug nach Delhi zu tief ins Glas geschaut. (Symbolbild)
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Air-India-Pilot am 6. September in Zürich zu betrunken, um zu fliegen
  • Atemalkoholtest am Flughafen positiv, Pilot flog als Passagier zurück nach Indien
  • Flug AI151 konnte nicht planmässig durchgeführt werden
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Marian NadlerRedaktor News

Am 6. September sollte ein Pilot den Air-India-Flug AI151 von Zürich nach Delhi durchführen, war dazu aber nicht in der Lage. Am Flughafen soll er nach Alkohol gerochen haben, berichtet «India TV». Mitarbeiter der Fluggesellschaft informierten daraufhin von sich aus die Schweizer Behörden, die die notwendigen Massnahmen ergriffen. 

Jetzt wird bekannt: Der Pilot wurde von seinem Arbeitgeber suspendiert. Am Airport in Kloten war ein Atemalkoholtest positiv ausgefallen. Für ihn ging es nach dem Suff-Vorfall als Passagier zurück nach Indien. Bis zum Vorliegen des endgültigen medizinischen Untersuchungsberichts und dem Abschluss der Ermittlungen wird er nicht ans Steuer eines Flugzeugs gelassen. Entsprechend den Ergebnissen sollen disziplinarische Massnahmen ergriffen werden. Air India hat zu dem Thema bisher keine offizielle Stellungnahme abgegeben. 

Ein Sprecher des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) teilte gegenüber der Nachrichtenagentur Press Trust of India (PTI) mit, dass notwendige Massnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften ergriffen wurden. «Der Betreiber und die indische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) wurden entsprechend informiert. Daher konnte Flug AI151 von Zürich nach Delhi nicht planmässig durchgeführt werden», so der Sprecher. Die Zuständigkeit für die weitere Bearbeitung des Falls liegt nun bei der indischen Generaldirektion für Zivil- und Verbraucherschutz.

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