Darum gehts
- Tobias Muthoka (19) erhielt kein Visum für Ferien in der Schweiz
- Das Staatssekretariat für Migration (SEM) befürchtet, dass er nach dem Aufenthalt nicht ausreisen könnte
- Sein Onkel zahlte 600 Franken für die Versicherung und plante die Flüge
Tobias Muthoka (19) wollte aus Kenia in die Schweiz reisen, um seine Tante Margaret S. (56) und seinen Onkel Daniel S. (65) zu besuchen. Doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte das Visum ab – aus Angst, er könnte nach dem Aufenthalt nicht ausreisen.
Der Schweizer Daniel S. lebt seit 24 Jahren mit seiner kenianischen Frau in Wangen SZ. Viele Verwandte von Margaret waren schon öfter in der Schweiz. Nun sollte der Neffe zu ihnen in die Ferien kommen – zum ersten Mal. Daniel S. wollte mit seinem Neffen ins Winterthurer Technorama und in die Berge. «Sein Besuch hätte die Schweiz keinen Rappen gekostet, die Schweiz hätte Geld verdient», sagt Daniel S.
Das Paar ist verärgert: «Ich wollte ihm zeigen, wie man hier lebt, und ihm die Schweizer Arbeitsmoral mitgeben», sagt Daniel S. im Gespräch mit Blick. Der 19-jährige Neffe beginnt im Sommer sein Bachelor-Studium der internationalen Beziehungen und Diplomatie an der Rongo-Universität und will später Journalist werden.
«Ein Glanzschüler»
Daniel S. kennt seinen Neffen seit seiner Geburt. Jedes Jahr reist er gemeinsam mit seiner Frau Margaret, die er vor 27 Jahren in den Ferien in Kenia kennengelernt hat, zu ihrer Familie in Makueni County im ostafrikanischen Land.
Die beiden haben die Kosten für Muthokas Schule übernommen – rund 30 Franken im Jahr – und ihn so unterstützt. Nun erhielt Muthoka als erster Schüler seit 25 Jahren von seiner Gemeinde Nunguni ein Stipendium fürs Studium. «Der Bursche ist ein Glanzschüler – die Idee war, dass wir ihn für seine guten schulischen Leistungen belohnen und ihn auf unsere Kosten Ferien in der Schweiz machen lassen», erklärt Daniel S. Doch das SEM machte ihnen einen Strich durch die Rechnung.
600 Franken ausgegeben
Daniel S. stellte im Juli 2025 den Visumantrag für seinen Neffen. Er zahlte rund 600 Franken für die Versicherung und plante die Flüge. Der junge Mann sollte im September in die Schweiz kommen.
Die Visumanträge in Kenia wurden zuerst abgelehnt. «Keine grosse Sache», sagt der Mann, der durch die erwähnten Besuche der Verwandten aus Kenia viel Erfahrung mit Visa hat. Doch dann wurde auch der Antrag von Daniel S. beim SEM abgelehnt. S. legte Einsprache ein und wurde monatelang vertröstet. Im Januar dann der letzte Entscheid: wieder ein Nein. Über ein halbes Jahr nach dem Start.
Die Schweizer Behörden vergeben ihre Visa nicht leichtfertig: Wer einreist, muss garantieren, dass er wieder geht. Menschen aus armen oder instabilen Ländern werden kritisch überprüft. Die Ablehnungsbegründung, die Blick vorliegt, liest sich wie eine Mängelliste des Herkunftslandes: «Der Gesuchsteller stammt aus Kenia, wo der Zuwanderungsdruck weiterhin stark anhält. Armut, Hunger, Jugendarbeitslosigkeit, Korruption sowie die Gefahr terroristischer Anschläge sind weit verbreitet.»
Das SEM betont die Sogwirkung der Schweiz
Im Index der menschlichen Entwicklung belege Kenia Platz 143 von 193 Ländern. «Das Migrationsrisiko aus dieser Region wird deshalb als sehr hoch eingestuft», heisst es weiter. «Bestehen in der Schweiz bereits Beziehungen zu Familienangehörigen oder Bekannten, verstärkt dies zusätzlich die Sogwirkung und erhöht das Risiko einer nicht fristgerechten Rückkehr.»
Blick hat beim SEM nach einem Statement gefragt, doch es liess verlauten, keine Auskunft über Einzelfälle geben zu dürfen.
Das Paar S. ist enttäuscht von der Schweizer Bürokratie. Daniel S. ist überzeugt: «Wer illegal hierbleiben will, macht wohl keinen ordentlichen Visumantrag.»