Darum gehts
- Das Bundesgericht hob die Ablehnung der Gemeinde auf
- Ihr Wissenstest reichte nicht, doch sie galt als integriert
- Franzosen scheiterten an Tempo 80 und Rasenmähen an Feiertagen
Eine 49-jährige Primarlehrerin aus Freienbach wollte sich 2025 einbürgern lassen. Seit neun Jahren lebt sie bereits in der Gemeinde.
Anders als bei ihrem Mann und ihren Kindern lief das Einbürgerungsverfahren nicht ganz so reibungslos ab, wie der «Bote» berichtet. Ihr Antrag auf Einbürgerung wurde abgelehnt.
Zwar beantwortete die Frau mehr als die Hälfte der Fragen richtig, aber eben nicht genug. Den Entscheid focht sie vor dem Verwaltungsgericht an. Dieses kam zum Schluss, dass die Kandidatin Wissensmängel durch gute Integration in der Gesellschaft kompensiere und gab ih recht.
Schwierige Fragen
Bei einer der Fragen musste auch die Gemeinde einräumen, dass es sich um eine schwierige Frage handle, wie der «Bote» schreibt. Man wollte wissen, wo denn das «Pfarrersgärtli» liege. Dies aber könne nicht mal ein durchschnittlicher Freienbächler wissen, so das Verwaltungsgericht.
Bei einem Streckenabschnitt in Pfäffikon gab es bauliche Veränderungen. Der Pfarrer, der zu einem Todesfall unterwegs war, hatte diese nicht auf dem Schirm. Er blieb stecken und musste mit einem Traktor aus dem Dreck gezogen werden. Die Stelle heisst seit dieser Stammtisch-Posse «Pfarrersgärtli».
Den Entscheid, der Frau das Bürgerrecht nicht zu gewähren, zog die Gemeinde trotzdem bis vor Bundesgericht. Das urteilte: Sie erhält, wie der Rest der Familie, den roten Pass. Die Frage nach dem «Pfarrersgärtli» bleibt aber im Fragenkatalog.
Rasenmähen an Feiertagen als Killer-Argument
Weniger Glück hatte ein Franzose im Jahr 2024. Einige Mitglieder der Gemeindeversammlung von Clos du Doubs JU wollten partout nicht, dass der damals 50-Jährige den roten Pass bekommt. Einer bemängelte, dass der Franzose fast nie in der Gemeinde anwesend sei und man ihn selten zu Gesicht bekomme.
Ein weiterer beschwerte sich, dass der Kandidat den öffentlichen Frieden gestört hatte, indem er an Feiertagen seinen Rasen mähte, Gestrüpp entfernte oder arbeitete. Eine Beschwerde sei aber beim Gemeinderat noch nie eingegangen, sagte Bürgermeister Jean-Paul Lachat.
Im Jahr davor erhielt ebenfalls ein Franzose den Schweizer Pass nicht, weil er statt mit 40 km/h mit 80 km/h an einer Baustelle vorbeigefahren war. Der seit 40 Jahren in der Schweiz lebende Mann galt daher als «nicht erfolgreich integriert».