Darum gehts
Sie war sportlich, jahrelang. Sie wanderte, joggte, fuhr Velo, machte Leichtathletik und Judo. Doch 2015, mit 21, zog sich Isabelle Danioth eine Verletzung am Kreuzband zu. Das Knie entzündete sich, das Gelenk wurde immer steifer. Ab 2017 konnte sie nur noch an Krücken gehen. Und es wurde ständig schlimmer. Der Schmerz war «wie ein Messer im Bein», erinnert sie sich. Im Februar 2023 blieb nur noch eine Amputation. Ihr rechter Unterschenkel wurde entfernt, da war Danioth 28 Jahre alt.
Seitdem kämpft die heute 31-Jährige um die Finanzierung der richtigen Beinprothese. Es ist die Geschichte einer jungen Frau und ihres Kampfs um Selbstbestimmung. Und zugleich eine Geschichte über den technologischen Fortschritt im Gesundheitswesen, der die Gesetze der Schweizer Sozialversicherung längst überholt hat. Am Ende geht es um die Frage: Kann eine Prothese Luxus sein?
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
«Kein Anspruch auf die bestmögliche Versorgung»
Ein Spezialist für Orthopädietechnik und ein Arzt hatten Isabelle Danioth damals die Genium-X3-Prothese empfohlen; eine Hightech-Prothese, die ihr Rückwärtslaufen, Schwimmen und Velofahren ermöglichen würde. Danioth, die eine Ausbildung zur Sozialarbeiterin macht, testete die Prothese und fühlte sich damit sicherer und hatte weniger Schmerzen.
Die zuständige IV-Stelle des Kantons Obwalden lehnte die Kostenübernahme im Juli 2023 ab. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist diese Art von Prothese für eine Tätigkeit als Sozialarbeiterin nicht «einfach und zweckmässig». Die entsprechenden Kriterien hatte das BSV bereits 2006 definiert. In einem Kreisschreiben hielt es damals fest: Die versicherte Person habe «keinen Anspruch auf die im Einzelfall bestmögliche Versorgung».
Doch Isabelle Danioth ging es nie um die «bestmögliche Versorgung». Sondern um eine Beinprothese, «mit der ich weniger Schmerzen und mehr Sicherheit habe». Die IV Obwalden dürften bei ihrem Entscheid auch die hohen Kosten abgeschreckt haben. Gut 60’000 Franken kostet die Hightech-Prothese. Die IV möchte lediglich eine Prothese bezahlen, die etwa halb so teuer ist, aber auch deutlich weniger Funktionen hat.
Isabelle Danioth ist frustriert und wütend, wie harzig der Prozess verläuft. «Die Schweiz spricht von Inklusion, aber die IV bezahlt nur das Nötigste», sagt sie.
Die Hersteller verlangen hohe Preise
Thomas Raaflaub vom Verband Promembro sieht das ähnlich. Sein Verband vertritt in der Schweiz die Interessen der Arm- und Beinprothesenträger. Er sagt: «Die IV unterstellt Betroffenen, dass sie einen Ferrari unter den Prothesen möchten, dabei wollen sie nicht das neueste Modell, sondern eines, das ihnen passt und keine Schmerzen bereitet.»
Die hohen Preise kritisiert auch Raaflaub. Er erklärt sie sich so: «Bei den Anbietern herrscht eine Monopolstellung, was zu einem geringen Preisdruck führt.» Auch der Bundesrat hielt in einem Bericht im Juni 2024 fest, dass im Gesundheitswesen aktuell die Tendenz erkennbar sei, dass neue Technologien und Innovationen grundsätzlich teurer verkauft werden als bereits länger im Handel erhältliche Hilfsmittel. «Diese Vorgehensweise ist nicht gerechtfertigt, da Innovationen nicht zwingend teurer sein müssen.»
Auf Anfrage des Beobachters gibt Monika Rohrer, Kommunikationsverantwortliche der IV-Stelle Obwalden, nur generell Auskunft: «Die IV möchte, dass Versicherte erwerbstätig bleiben oder ihre Fähigkeit zur Arbeit verbessern.» Weiter sollen die versicherten Personen ihr Leben und ihren Alltag möglichst selbstständig und unabhängig bestreiten können. Zum konkreten Fall von Isabelle Danioth sagt Monika Rohrer aufgrund der laufenden Beschwerde hingegen nichts.
Nationalrat setzt sich für «optimale» Hilfsmittel ein
Balthasar Glättli, Nationalrat der Grünen, hatte 2016 in einem Vorstoss gefordert, die Sozialversicherungen müssten die Kosten für «optimale» Hilfsmittel für Personen mit einer Behinderung übernehmen. Dass Menschen, die in ihrem Alltag deutlich eingeschränkt seien, eine bessere Lebensqualität einzig aus finanziellen Motiven verweigert werde, sei «stossend», fand Glättli.
Der Bundesrat mahnte damals, die Solidarität der Gesamtheit gegenüber den Versicherten dürfe nicht überbeansprucht werden. Mit dem Einbezug von subjektiven Kriterien wie «Optimalität» wäre das nicht mehr gewährleistet. Anders gesagt: Die Betroffenen könnten Maximalforderungen stellen und die Hersteller höhere Preise verlangen. Zur Einordnung: 2024 gab der Bund 10,46 Milliarden Franken für die IV aus – davon 2,3 Prozent, also 240 Millionen, für entsprechende Hilfsmittel.
Der Nationalrat nahm Glättlis Motion 2018 deutlich an, ein Jahr später versenkte sie jedoch der Ständerat.
Isabelle Danioth fand letztlich einen anderen Weg, wie sie sich eine Genium-Prothese leisten konnte. Zusammen mit ihrer Freundin, Delia Huser, startete sie im Herbst 2025 ein Crowdfunding. Innerhalb von gut 40 Tagen spendeten über 600 Personen Geld, insgesamt kamen 75’000 Franken zusammen. «Die grosse Solidarität überwältigte uns», erinnert sich Huser. «Es war schön, zu sehen, wie sich die Leute für mich freuten», sagt Danioth.
Nun möchten die beiden Frauen einen Verein für Menschen ohne Normkörper gründen. «Um Menschen mit ähnlichen Erfahrungen zusammenzubringen und in der Politik auf das Problem aufmerksam zu machen», sagt Danioth.