Darum gehts
- Luzerner Steuerbehörde verschickt fehlerhafte Erinnerungsschreiben für Steuererklärung 2024
- Doppelseitiger Druck führte zu Datenschutzverletzung bei rund 18'000 Schreiben
- Betroffene erhalten in den kommenden Tagen ein neues korrektes Schreiben
Die Dienststelle Steuern Luzern hat vergangene Woche in Zusammenarbeit mit einem externen Partner alle Personen, welche die Steuererklärung 2024 noch nicht eingereicht haben, mit einem Informationsschreiben bedient. Inhalt des Schreibens ist der Hinweis, die Steuererklärung bis zum 31. Dezember 2025 einzureichen.
Das Schreiben ging an steuerpflichtige Personen und Unternehmen. Bei der Aufbereitung der Schreiben kam es zu einem Fehler, schreibt die Staatskanzlei Luzern in einer Medienmitteilung.
Neues Schreiben in den kommenden Tagen
Der einseitige Brief zur Erinnerung der Steuererklärung wurde doppelseitig bedruckt. Auf der Rückseite des Schreibens war jeweils ein anderer Empfänger angeschrieben. Betroffen sind rund 18'000 Schreiben.
Die Dienststelle Steuern entschuldigt sich in der Mitteilung bei allen betroffenen Steuerpflichtigen für das Versehen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Die betroffenen Personen und Unternehmen werden in den kommenden Tagen ein neues Schreiben erhalten.