Darum gehts
Eigentlich soll es ein entspanntes Wanderwochenende im Wallis werden. Der deutsche Arzt und seine Bekannte haben sich über eine Dating-App kennengelernt und pflegen mittlerweile eine platonische Freundschaft. Doch im Hotelzimmer kippt die Stimmung schlagartig, als der Mann einen schlüpfrigen Vorschlag macht: Er will «freundschaftlichen Oralsex».
Als die Frau ablehnt, eskaliert die Situation. Was als harmlose Reise beginnt, wird für sie zum brutalen Albtraum. Der Mann beschimpft sie nicht nur als «Bitch» und «dumme Kuh», sondern wird auch gewalttätig: Er reisst an ihren Haaren, tritt, beisst und würgt sie, bis ihr schwarz wird vor Augen. Erst als die Frau ihm in Notwehr den Finger ins Auge drückt, lässt er ab. Sie kann ihn im Bad einsperren und sich retten.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Die Strategie: Flucht in den Vollrausch
Vor dem Kantonsgericht muss sich der Mann unter anderem wegen versuchter Tötung verantworten. Doch er bedient sich einer Strategie, die man oft in Krimis hört: Er sei viel zu betrunken gewesen, um zu wissen, was er tut.
Nach dem gemeinsamen Nachtessen hat er enorme Mengen Alkohol konsumiert – ohne dass die Frau etwas gemerkt hat. Eine Blutprobe ergibt Werte zwischen 2,32 und 3,29 Promille. Sein Argument: In diesem Vollrausch könne man keinen Plan fassen, jemanden zu töten. Zudem sei es sein Beruf, Leben zu retten, nicht sie zu vernichten.
Zu besoffen: Das gilt rechtlich
In der Juristerei gilt: Nur wer schuldfähig ist, kann bestraft werden. Wer nicht mehr fähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, bleibt grundsätzlich straffrei.
Normalerweise braucht es dafür aber mindestens 3 Promille. Bei Promillewerten zwischen 2 und 3 vermutet das Gericht in der Regel, dass man vermindert schuldfähig ist. Dann gibt es zwar eine Strafe, aber sie fällt milder aus. Wer mit weniger als 2 Promille eine Tat begeht, gilt grundsätzlich als voll schuldfähig – und wird ganz normal bestraft.
Wer sich absichtlich betrinkt, um im Rausch eine bestimmte Tat zu begehen, kann aber nicht darauf zählen, milder oder gar nicht bestraft zu werden.
Promille sind keine Freipässe
Was bedeutet das jetzt für den berauschten Arzt? Das Kantonsgericht stützt sich auf ein Gutachten, um diese Frage zu beantworten. Dieses sagt: Die Zahl auf dem Papier – der gemessene Promillewert – ist nicht alles. Entscheidend sind die gesamten Umstände. Und die sprechen für einen mittelgradigen Rausch, keinen schweren.
Hier spielen zwei Faktoren gegen den Beschuldigten: Erstens ist er ein geübter Trinker. Seine Begleiterin hat kaum gemerkt, wie viel er intus hat. Auch die Polizei stellt keine grösseren Anzeichen fest – wohl weder lallende Sprache noch torkelnde Schritte.
Zweitens ist der Mann noch ziemlich koordiniert für jemanden, dessen Gehirn angeblich ausgeschaltet ist: Nachdem ihn das Opfer im Badezimmer eingesperrt hat, klettert er aus dem Fenster, steigt über eine Feuerleiter nach unten und spaziert wieder zurück ins Zimmer, um auf die Polizei zu warten.
Kampf bis vor das höchste Gericht
Vor dem Kantonsgericht kommt der Mann deshalb nicht straffrei davon, sondern «nur» mit einer etwas milderen Strafe. Konkret: mit einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten – also etwas mehr als vier Jahren. Nach seiner Zeit hinter Gittern muss der Deutsche die Schweiz zudem für sieben Jahre verlassen. Der Frau muss er eine Genugtuung von 25’000 Franken bezahlen.
Der Arzt zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Er findet: Das Kantonsgericht hätte – in dubio pro reo – von der höchstmöglichen Promillezahl ausgehen müssen, also von 3,29.
Doch seine Beschwerde bleibt erfolglos. Das Bundesgericht hält fest, dass die Promillewerte im Blut nur eine grobe Orientierungshilfe sind. Wer trotz massivem Alkoholkonsum noch eine Feuerleiter herunterklettern kann, muss auch die Verantwortung für seine Taten tragen. Zudem hat der Mann selbst ausgesagt, keinen absoluten Filmriss gehabt zu haben.
Der Fall zeigt: Die Ausrede «Ich war voll» ist auch bei hohen Promillewerten kein Freibrief.