Darum gehts
- Nach Streit in Spanien erhielt zuletzt der Vater die Sorge
- Im Waadtland wurde der Sohn geheim platziert; Kontakt war tabu
- Das Bundesgericht kippt das Verbot und verlangt Kontaktregeln
Kein Anruf, kein Besuch, kein Kontakt: Eine Mutter durfte ihren fünfjährigen Sohn in der Schweiz überhaupt nicht mehr sehen. Jetzt hat das Bundesgericht die Entscheidung der Vorinstanz rückgängig gemacht. Es hebt das Kontaktverbot auf und verlangt, dass neu geregelt wird, wie Mutter und Sohn wieder Kontakt haben können.
Ein Streit, der in Spanien begann
Die Eltern des Buben leben getrennt und waren nie verheiratet. Die Mutter lebt in Spanien. Dort sprachen ihr die Gerichte die Obhut zu. Gleichzeitig erhielt der Vater ein Besuchsrecht. Die Eltern wollten jedoch beide das Sorgerecht für den Sohn haben.
Im Herbst 2025 eskalierte der Streit: Am 4. Oktober 2025 tauchte die Mutter mit dem Kind nicht wie vereinbart am Treffpunkt auf. Der Vater erstattete sofort Anzeige wegen mutmasslicher Kindesentziehung.
Ende Oktober 2025 entzog ein spanisches Gericht der Mutter die elterliche Sorge und übertrug sie dem Vater. Als dieser erfuhr, dass sich Mutter und Sohn in der Schweiz aufhielten, leitete er im Juni 2026 ein Rückführungsverfahren ein.
Das Kantonsgericht verbietet jeden Kontakt
Ende Juli stöberten die Behörden Mutter und Sohn im Kanton Waadt auf. Die Kinderschutzbehörde DGEJ nahm den Fünfjährigen sofort in Obhut und brachte ihn an einem geheimen Ort unter.
Am 14. August zog die Richterin die Schraube weiter an: Aus für jeglichen Kontakt! Kein Besuch, kein Telefonat, nicht einmal ein Videocall war der Mutter mehr gestattet.
Dabei hatten sich sowohl die Beiständin des Jungen als auch die Kesb für eine Wiederaufnahme des Kontakts ausgesprochen. Die Behörde schlug wöchentliche begleitete Besuche und zwei Telefonate pro Woche vor. Der Vater war dagegen. Die Mutter, ihr Sohn und deren Beistände zogen den Entscheid ans Bundesgericht weiter.
Bundesgericht: Kontaktverbot geht zu weit
Das Bundesgericht urteilte in der vergangenen Woche: Das totale Kontaktverbot war zu hart! Die Vorinstanz hat die angebliche Gefahr für den Buben nicht gründlich geprüft. Auch die Kinderschutzbehörde beschrieb die Mutter als kooperativ. Zudem litt der Junge unter der Trennung.
Die Lausanner Richter stellen klar: Ein Zoff zwischen den Eltern rechtfertigt keine radikale Trennung von Mutter und Kind. Für einen so radikalen Schritt braucht es aussergewöhnliche Umstände. Nun müssen die Waadtländer Richter zusammen mit der Kesb den Kontakt neu aufgleisen.