Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der Zeitung der «Tribune de Genève». Nach dem Freispruch hatten bereits die Anwälte der Klägerin Berufung angekündigt. Sie prangerten die «Voreingenommenheit des Gerichts» an.
Die Frau beschuldigt Ramadan, sie im Oktober 2008 in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben. Das Gericht sprach Ramadan aufgrund fehlender materieller Beweise nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» frei.
(SDA)
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