Fehlerhafte Grammatik, falsche Anrede oder auch irritierende Logos – um betrügerische Mails und Rechnungen zu entlarven, gibt es verschiedene Anhaltspunkte. Wenn aber die Betrüger gleich selber in ihren Schreiben festhalten, dass «gefälschte Rechnungen» im Umlauf seien, wirds knifflig.
Eine solche Fake-Rechnung hat auch der Zürcher Unternehmer Mohan Roth bekommen. Und zwar vom «SVRF – Schweizer Firmenverzeichnis». Diesen Wisch erhalten frisch im Handelsregister eingetragene Firmen.
Sie drohen mit Datenlöschung
In dem Rechnungsschreiben heisst es: «Nach Eingang Ihrer Zahlung für die unten aufgeführten Gebühren, nehmen wir ihre Unternehmensdaten in unser Verzeichnis auf und stellen Ihnen die damit verbundenen Leistungen zur Verfügung».
Ohne eine Zahlung über den beigelegten QR-Code würden diese Daten wieder gelöscht. Der junge Unternehmer erzählt in einem Tiktok-Video, dass auf der Rechnung sogar noch explizit steht, dass «derzeit gefälschte Rechnungen im Umlauf sind. Diese Rechnungen wirken täuschend echt und weisen Ähnlichkeit mit unseren Schreiben auf».
Scheint auf den ersten und auch auf den zweiten Blick authentisch. Ist aber alles Fake und einfach eine perfide Masche, um Misstrauen beiseitezuräumen und die Empfängerinnen und Empfänger zu täuschen.
Masche gilt als Adressbuchschwindel
Dieses «Verzeichnis» gibt es gar nicht. Bei dem Vorgehen handelt es sich um Adressbuchschwindel. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beschreibt Adressbuchschwindel als Masche, mit der Firmen ungewollt kostenpflichtige Verträge eingehen, meist für Einträge in nutzlose Verzeichnisse.
«Die genannten Daten sind ohnehin öffentlich, und die echten Gebühren für den Handelsregistereintrag stellt das kantonale Handelsregisteramt in Rechnung, nicht ein privates Verzeichnis», steht auf einer Website, auf die man gelangt, wenn man den Absender googelt.
Unbekannte kaufen Domain, um zu warnen
Die Betrugsbande geht zwar relativ clever vor, hat aber ein wichtiges Detail vergessen. Und zwar die Internetseite ihres sogenannten «Verzeichnisses».
Die hat sich jetzt jemand anderes geschnappt, um vor diesem Trick zu warnen und gleich Tipps zu geben, wie man den Schwindel erkennt:
Unterschrieben oder schon bezahlt?
Wenn man bereits einen Vertrag unterschrieben hat, empfiehlt das Seco, diesen anzufechten. Den Satz: «Ich bin durch Ihr Formular getäuscht worden. Deshalb fechte ich einen allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an», soll man dem Absender per Einschreiben schicken.
Weiter sollte natürlich alles aufbewahrt werden, auf Mahnungen solle man nicht reagieren und im Falle einer Kontaktaufnahme durch ein Inkassobüro eine Kopie des Anfechtungsschreibens schicken.
Sollte Post vom Betreibungsamt kommen, ist innert zehn Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Hat man die Rechnung doch schon bezahlt, frage umgehend deine Bank, ob die Zahlung zurückgerufen werden kann. Auch eine Anzeige ist möglich. Wer hinter der privaten Warnung steht, ist unklar.