Verhängnisvoller IV-Fehler
Eine einzige Sekunde kostet ihn 5000 Franken

Stephan Meyer hat Multiple Sklerose. Ein IV-Arzt schätzt das Datum seiner Arbeitsunfähigkeit auf den 1. Januar 2013. Und verunmöglicht damit, dass Meyer eine Invalidenrente aus der zweiten Säule erhält.
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Stephan Meyer ist heute auf viele Medikamente angewiesen.
Foto: Shutterstock

Darum gehts

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Frederik Jötten
Frederik Jötten
Beobachter

Als Stephan Meyer entlassen wird, macht er einen verhängnisvollen Fehler. Jahrelang hat der Betriebswirtschaftler und Computerexperte für verschiedene Schweizer Banken und Versicherungen Software getestet. 2012 bekommt seine Firma Probleme und will Mitarbeitende entlassen. Es ist November, aber das Unternehmen möchte schon per 31. Dezember Angestellte loswerden – vor der Kündigungsfrist von drei Monaten.

Jemand von der Personalabteilung bittet Meyer, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und sich die ausstehenden drei Monatslöhne auszahlen zu lassen. Meyer, der anonym bleiben möchte, wehrt sich zunächst, weil er sich einen nahtlosen Übergang in einen neuen Job erhofft. Doch man gibt ihm zu verstehen, dass sich ein Beharren auf die dreimonatige Anstellung negativ auf sein Arbeitszeugnis auswirken würde. Daraufhin willigt Meyer ein. Wie heikel das sein kann, darauf hat der «Beobachter» schon mehrfach hingewiesen.

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Eine schleichende Krankheit

14 Jahre später sitzt der heute 65-Jährige – hohe Stirn, schnittige Brille aus schwarzem Blech – an seinem aufgeräumten Schreibtisch. Die Computertastatur in die Ecke gerückt wie sein altes Leben. An der Pinnwand hängt das, was seinen Alltag jetzt bestimmt: ein Medikationsplan.

Meyer hat Multiple Sklerose (MS), sein Körper greift die Myelinscheiden an, mit denen die Nervenbahnen isoliert sind. Die Autoimmunerkrankung beginnt meist unbemerkt. Erste Symptome sind Gefühlsstörungen und starke Erschöpfung. Da die verschiedensten Nervenverbindungen angegriffen werden können, sind unterschiedlichste neurologische Folgen möglich, von der Sehstörung bis zur Harninkontinenz.

2004 bekam Meyer die Diagnose, nachdem sich seine Arme zeitweise taub angefühlt hatten. Aber er sollte noch viele Jahre weiterarbeiten. Und währenddessen machte er einen ersten grossen Fehler. Er versuchte, weiter zu funktionieren – und gab weder bei seinem Arbeitgeber an, dass er zeitweise eingeschränkt war, noch liess er nachlassende Fähigkeiten bei Ärzten dokumentieren.

Durchaus typisch bei MS-Patienten, denn die Krankheit tritt in Schüben auf – zeitweise ist man kaum eingeschränkt. Wie sehr Körperfunktionen insgesamt nachlassen, fällt den Erkrankten zudem oft nicht auf, weil diese schleichend verloren gehen.

Sitzt man Meyer heute gegenüber, fällt einem kaum auf, dass er krank ist. Er redet eloquent, nur beim Gehen zieht er ein Bein nach. «Aber ich habe kognitive Einschränkungen – von fünf Dingen kann ich mir oft nur drei merken», sagt er. Doch da grätscht seine Frau dazwischen und stellt klar: «Er ist sehr gut darin, seine Defizite zu verstecken, aber ich kann mich auf ihn nicht verlassen. Er vergisst alles.»

Einmal, so sagt sie, habe er ihren Sohn auf den Boden in der Garage gelegt – und dort vergessen. Das ist über 20 Jahre her, ihr Kind war damals noch ein Baby. Meyer lacht, vielleicht um die unangenehme Wahrheit zu überspielen. «Im Beruf bekam er sehr viel Druck», meint seine Frau weiter. «Ein Kollege hat mir erzählt, dass sie ihn am Ende nur noch mitgeschleppt hätten, weil er eigentlich nicht mehr leistungsfähig war.» Wegen seiner Harninkontinenz machte Meyer zum Beispiel viele Pausen, um vorsorglich die Blase zu entleeren, damit die Hose trocken blieb.

Der fatale Bericht der Invalidenversicherung

Angesichts Meyers vielfältiger Einschränkungen erscheint es logisch, dass ein Neurologe des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) der Invalidenversicherung ihm eine volle Erwerbsminderung bescheinigte – im Nachhinein, denn die Belege aus seiner Arbeitszeit fehlten.

In seinem Gutachten schreibt er: «Die Arbeit ist mit Reisen sowie Tätigkeiten im Gehen oder Stehen (Präsentationen, Meetings) verbunden. Durch die Gangstörung ist der Patient nachvollziehbar eingeschränkt. Weiter erfordert die überwiegende Tätigkeit im Testmanagement eine hohe kognitive Leistungsfähigkeit (Konzeptplanung, Testanalyse und Weiteres).» Die Befunde einer Kernspintomografie zeigten, dass die Schäden im Gehirn deutlich fortgeschritten seien.

Doch das Problem ist das Datum, das der Neurologe für die eingetretene Arbeitsunfähigkeit annimmt. Der 1. Januar 2013 sei «plausibel», schreibt er. Aber nachdem Meyer den Aufhebungsvertrag unterzeichnet hatte, endete sein Arbeitsverhältnis zum 30. November 2012. Er war noch einen Monat länger über die berufliche Vorsorge gegen Invalidität versichert – bis zum 31. Dezember 2012. Die Möglichkeit, diese Versicherung freiwillig weiterzuführen, gab es damals noch nicht. Das vom Mediziner festgelegte Datum bedeutete: Um die entsprechende Rente aus der zweiten Säule zu bekommen, fehlte Meyer ein Tag – beziehungsweise genau eine Sekunde.

In Zahlen heisst das: Ihm entgehen eine Invalidenrente aus der zweiten Säule von 5083 Franken plus 325 Franken Kinderrente pro Monat. Nur die Invalidenrente aus der ersten Säule von 1088 Franken plus 435 Franken Kinderrente bleiben ihm. Davon kann man in der Schweiz nicht überleben. Meyer wohnt heute – nach 20 Jahren in der Schweiz – wieder in Deutschland, wo er ursprünglich herkommt.

Erste Schäden schon 2012 diagnostiziert

«Für mich ist die Festlegung des Datums meiner Arbeitsunfähigkeit reine Willkür», sagt Meyer. In der Tat gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich just zum Jahreswechsel 2012/2013 Meyers Zustand verschlechtert hätte. Vielmehr bezog der begutachtende Arzt sich auf einen MRT-Scan vom 15. August 2012. Damals wurden tatsächlich etliche neue MS-bedingte Schäden im Gehirn von Meyer festgestellt. «Wenn sich der Arzt darauf bezieht, hätte die Arbeitsunfähigkeit bereits im August eingetreten sein müssen», sagt Meyer.

Tatsächlich erscheint es sehr spekulativ, dass erst 138 Tage nachdem der Schaden im Gehirn festgestellt worden war, ausgerechnet in der Silvesternacht, daraus eine Arbeitsunfähigkeit hätte entstehen sollen. Kein Arzt hat ihn im Zeitraum um den Jahreswechsel 2012/2013 daraufhin untersucht. Der begutachtende Neurologe hat ihn nie gesehen. Meyer war deshalb guter Hoffnung, dass die Aussage des Mediziners anfechtbar sein würde – eben weil sie so vage war. Doch er sollte unrecht behalten.

2017 klagte Meyer vor dem Sozialversicherungsgericht Zürich auf Zahlung der Rente aus der Pensionskasse ab Dezember 2012. Doch das Gericht beschied im Jahr 2019, dass die Pensionskasse keine Rente zahlen müsse, weil die Arbeitsunfähigkeit zum 1. Januar 2013 «plausibel» sei. 2021 stellte Meyer ein Wiedererwägungsgesuch zuhanden der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Diese könnte, so findet Meyer, den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ja zeitlich zurückdatieren – eine Sekunde würde ja schon reichen.

Doch die ZAS kam zu dem Schluss, dass keine «zweifellose Unrichtigkeit» bei der Bestimmung vorliege. Nur dann könne sie die rechtskräftige Entscheidung überhaupt zurücknehmen. Mit anderen Worten: Meyer kostet eine Pi mal Daumen getroffene Begutachtung seine Invalidenrente aus der zweiten Säule – für die Behörden war das aber zu wenig drastisch, um die Entscheidung überhaupt noch mal zu überprüfen.

25’000 Franken Anwaltskosten

Damit wollte Meyer sich erneut nicht abfinden und zog vors Bundesverwaltungsgericht. Doch dies bestätigte, dass keine Neubewertung möglich sei, weil die ursprüngliche Begutachtung nicht «zweifellos unrichtig sei». Bis hierhin hatte Meyer 25’000 Franken für Rechtsanwälte ausgegeben. Die Kosten überstiegen inzwischen seine Möglichkeiten. Als er schliesslich ohne rechtlichen Beistand vors Bundesgericht zog, hatte er die 30-Tage-Frist für einen Widerspruch gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts versäumt – und wurde allein schon deshalb abgewiesen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei, so versucht sich Meyer die verpasste Frist zu erklären, unmittelbar vor einem lange gebuchten Familienurlaub zugestellt worden. Und wegen seiner kognitiven Beeinträchtigung habe er es nicht geschafft, rechtzeitig ein Schreiben zu formulieren.

«Seit zehn Jahren erlebe ich in der Sache eine Enttäuschung nach der anderen.» Er schüttelt den Kopf. Es wirkt, als habe er sich nun damit abgefunden, dass seine Invalidenrente aus der Pensionskasse unerreichbar bleiben wird.

Der Familienhund, ein geschorener, brauner Pudel, kommt zu Meyer, springt an ihm hoch. Der streicht ihm durchs Fell, umarmt ihn, küsst ihn in den Nacken. «Du bist mir einer», flüstert er lächelnd. Trotz des langen, erfolglosen Kampfs mit den Behörden, trotz seiner schweren Erkrankung wirkt er nicht deprimiert. «Verglichen mit anderen MS-Kranken geht es mir wirklich gut», sagt er. Finanziell kommen sie klar, seine Frau war bis vor kurzem berufstätig, bekommt auch eine Rente, die beiden wohnen im Eigenheim und haben keine Mietkosten.

Ganz hat Meyer die Hoffnung auf seine Invalidenrente aus der zweiten Säule aber noch nicht aufgegeben. Weil er jetzt im Ausland lebt, ist nun die IV-Stelle für Versicherte im Ausland in Genf zuständig. «Sie könnte den Beginn meiner Arbeitsunfähigkeit jederzeit früher ansetzen – aber sie tut es nicht.» Für die Behörde fehlt weiter ein Beleg, dass Meyers Arbeitsunfähigkeit vor Januar 2013 bestand. Für ihn fehlt noch immer: eine Sekunde für eine Rente, die den Lebensunterhalt allein sichern würde.

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