Junger Mann schubst Fasnächtlerin am Umzug
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Sie hat blaue Flecken:Junger Mann schubst Fasnächtlerin am Umzug

«Unverständlich, respektlos!!!»
Mann verletzt Fasnächtlerin an Umzug in Solothurn

Ein Video auf Facebook sorgt aktuell für Empörung. Am Fasnachtsumzug in Solothurn schubst ein junger Mann eine Guggenmusikerin aus seinem Weg. Die Frau verletzt sich und muss zum Arzt.
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Beim Fasnachtsumzug in Solothurn kommt es zu einer unschönen Szene.
Foto: Facebook / @Vereinigte Fasnachtsgesellschaft Solothurn

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein Mann stösst in Solothurn eine Trommlerin beim Fasnachtsumzug um
  • Die Frau erleidet Rückenverletzungen, Anzeige ist noch nicht erstattet
  • 200 Franken Belohnung für Infos, Polizei warnt vor Selbstjustiz
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Mattia JutzelerRedaktor News

Ein eigentlich friedlicher Fasnachtsumzug in Solothurn wird zum heissen Gesprächsthema auf Facebook. Ein Video zeigt, wie zwei Männer mitten durch eine Guggenmusik durchlaufen. Dabei stösst einer von ihnen eine Trommlerin derart heftig nach hinten, dass diese beinahe stürzt. Die Frau verletzt sich bei diesem Vorfall und wird wegen starker Rückenschmerzen zum Arzt gehen müssen.

Martin Grossen (53), Vorstandsmitglied der Fasnachtsgruppe «Chrumm-Durm-Sumpf-Chroniker» Solothurn, konnte den Vorfall durch seine Maske hindurch beobachten. «Sie musste sich darauf konzentrieren, mit ihren Trommelstöcken keine Kinder am Strassenrand zu treffen», erklärt er gegenüber «20 Minuten». 

Noch keine Anzeige erstattet

Die Fasnächtler hätten bei der Kantonspolizei Solothurn noch keine Anzeige gegen den Schubser erstattet. «Eine Anzeige kann erst nach dem Arztbesuch getätigt werden, damit für diese auch Fakten vorhanden sind», zitiert «Nau» Grossen. Er sei sich jedoch sicher, dass der junge Mann früher oder später gefunden und zur Rechenschaft gezogen wird.

User rufen zur Selbstjustiz auf

Wenn es nach den Usern auf Facebook geht, kann diese Rechenschaft nicht früh genug kommen. «Unverständlich, respektlos!!!» schreibt eine Frau unter das Video. «Kennt den jemand? Ich zahle 200 Franken, wenn mir jemand anonym seinen Namen gibt. Und dann schauen wir weiter», schreibt jemand anderes.

Diese Aufforderungen zur Selbstjustiz sind für die Kantonspolizei Solothurn äusserst «problematisch». Auch die Verbreitung des Videos könne Konsequenzen haben. «Jede und jeder kann in der Regel darüber entscheiden, ob und in welcher Form ihr oder sein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf», sagt ein Sprecher der Polizei zu «20 Minuten». Wenn das Video und die Bilder ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, könne eine Zivilklage geltend gemacht werden.

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