Facebook liefert Daten an Polizei
Thurgauer Radar-Warnerin wird gebüsst

Ein Fall zeigt: Wer auf Facebook vor Kontrollen warnt, ist nicht anonym. Der Konzern gab Daten an die Behörden weiter – denn solche Warnungen sind seit Jahren verboten.
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Eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage in Wil SG: Wer in den sozialen Medien vor den Radarfallen warnt, riskiert eine Busse.
Foto: Steinsiek.ch/Imago Images

Darum gehts

  • Thurgauerin gebüsst für Moderation von Facebook-Seite zu Polizeikontrollen
  • Schweizer Gesetz verbietet Radarwarnungen, Busse: 500 Franken plus 780 Gebühren
  • Zur Diskussion: Apps vor Radarfallen verbieten wie Frankreich
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Gian Signorell
Beobachter

Oft wähnen sich diejenigen sicher in der Anonymität des Netzes, die auf Social Media vor Polizeikontrollen warnen. Ein aktueller Straffall aus dem Thurgau zeigt nun: Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz greift auch auf Facebook hart durch – und die Techgiganten kooperieren öfter mit der Justiz, als viele Nutzer glauben.

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat eine Frau gebüsst, weil sie die Facebook-Seite «Polizeikontrollen Kanton Thurgau» moderierte. Sie hatte Posts freigeschaltet, beleidigende Kommentare sowie Werbung von Bots gelöscht. 

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Klare Gesetzeslage in der Schweiz

Das Schweizer Strassengesetz verbietet es, vor Radarfallen zu warnen. Dies betrifft Radarwarngeräte, Warnungen via Radio, Fernsehen oder eben auch soziale Medien. Der Gesetzgeber argumentiert, dass solche Warnungen den präventiven Effekt von Kontrollen zunichtemachen. Die Moderatorin erhielt eine Busse von 500 Franken und muss 780 Franken Verfahrensgebühren zahlen. 

In der «Thurgauer Zeitung» zeigen sich die Moderatorin sowie der deutsche Betreiber der Seite, Martin Bartels, empört darüber, wie viele Daten der Facebook-Konzern Meta den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt hat. 

Rechtsanwalt Steiger: «Keineswegs skandalös»

Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, kann die Empörung nicht nachvollziehen: «Das Vorgehen der Polizei ist rechtlich konsequent und keineswegs skandalös.» Vor Radarfallen zu warnen, ist seit über zehn Jahren verboten. Steiger ist eher überrascht darüber, dass die Busse vergleichsweise gering ausfiel. 

Wer Facebook nutzt, ist nicht anonym. Facebook betreibe eine etwas willkürliche Praxis, wann mit den Behörden kooperiert werde und wann nicht. «Die sinnvollste Strategie ist es schlicht, die geltenden Geschwindigkeitsregeln einzuhalten», so Steiger.

Auch Deutschland diskutiert über ein Verbot

Aktuell diskutiert die deutsche Politik darüber, die Gesetze zu verschärfen. Heute ist es so, dass Autofahrer Geräte und Apps besitzen dürfen, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Sie dürfen sie aber nicht während der Fahrt nutzen.

Der Bundesrat fordert in Deutschland eine strengere Regel. In einem aktuellen Bericht kritisieren die Bundesländer, die Apps würden in den Stores zum Beispiel «mit den Worten angepriesen, die App habe der Person schon viele Male den Lappen bewahrt». Das sei kein tragbarer Zustand. In anderen Ländern wie Frankreich seien solche Apps gänzlich verboten.

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