500'000 Franken eingeheimst
Obergericht bestätigt Landesverweis für tunesischen Familienvater

Das Thurgauer Obergericht hat die zehnjährige Freiheitsstrafe und den 15-jährigen Landesverweis für einen tunesischen Familienvater bestätigt. Er erschlich sich rund eine halbe Million Franken von verschiedenen Personen durch Betrug und Erpressung.
Publiziert: 13:07 Uhr
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Aktualisiert: 14:12 Uhr
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Das Thurgauer Obergericht bestätigte einen Landesverweis für einen Familienvater.
Foto: GIAN EHRENZELLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Thurgauer Obergericht hat eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren für einen Familienvater bestätigt. Der Tunesier erschlich sich von verschiedenen Personen insgesamt rund eine halbe Million Franken.

Der Mann ging mit verschiedenen Opfern enge Beziehungen und mit einer Geschädigten sogar eine Liebesbeziehung ein, schrieb das Thurgauer Obergericht am Freitag in einer Mitteilung.

So soll der Mann seine Geliebte dazu bewegt haben, für ihn Kredite über 55'000 Franken mit gefälschten Unterlagen aufzunehmen. Eine weitere Geschädigte habe er überzeugt, ihm ihr Pensionskassenguthaben zu überlassen. Seinen ehemaligen Arbeitgeber brachte er dazu, ihm für die medizinische Behandlung seiner angeblich kranken Mutter im Ausland und die Teilnahme an Kampfsportanlässen über 200'000 Franken zu «leihen».

Zudem soll der Mann unter Androhung von Gewalt hohe Summen erpresst haben. Schliesslich erlangte er gemäss Mitteilung mit wahrheitswidrigen Angaben einen Covid-19-Kredit. Zwei von ihm beherrschte Gesellschaften habe er in kurzer Zeit finanziell ausgehöhlt und in den Konkurs getrieben.

Das Obergericht bestätigte nun einen Schuldspruch der Erstinstanz, der auch eine Ersatzforderung des Staates in Höhe von 350'000 Franken enthält.

Mit Verweis auf seine Familie mit vier kleinen Kindern versuchte der Mann vergeblich, einen Landesverweis abzuwenden. Das Gericht befand zwar, es liege ein persönlicher Härtefall vor. Doch der Tunesier habe mit seinen Straftaten seine persönlichen Interessen und Bedürfnisse über die schweizerische Rechtsordnung gestellt.

Das öffentliche Interesse an seiner Ausreise überwiege aufgrund der erheblichen Rückfallgefahr und weil «sein delinquentes Verhalten von einer hartnäckigen und bedenklichen kriminellen Energie» zeuge, hiess es im Urteil. Ausserdem habe er die Trennung von seiner Familie «mehrfach und sehenden Auges selbst verschuldet».

Der Entscheid ist nicht rechtskräftig.

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