Darum gehts
- Zöllner fanden Ende April 356'000 Euro bei Schweizer in Zug nach Zürich
- Geld versteckt im Rucksack, Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung
- Ab 10'000 Franken sind Angaben zu Herkunft und Nutzung verpflichtend
Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben Ende April bei einer Kontrolle im Zug von Salzburg nach Zürich einen 50-jährigen Schweizer mit 356'000 Euro Bargeld (knapp 325'000 Franken) angehalten. Der Mann wurde am Grenzübergang Buchs SG kontrolliert.
Zunächst erklärte der Reisende, weder Waren noch Bargeld mitzuführen und ohne Gepäck unterwegs zu sein. Zollmitarbeitende entdeckten jedoch einen Rucksack unter seiner Sitzreihe. Darin befanden sich fünf verschlossene Couverts sowie eine Geldbörse mit insgesamt 356'000 Euro.
Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung
Der Mann gab laut BAZG an, das Geld gehöre nicht ihm, er sei lediglich als Bote unterwegs. Da er keine schlüssigen Angaben zur Herkunft und Verwendung der Barmittel machen konnte, entstand der Verdacht auf mögliche Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung. Das Bargeld wurde vorläufig sichergestellt und der Fall an die Kantonspolizei St. Gallen übergeben.
Grundsätzlich dürfen Bargeld und Wertpapiere in unbegrenzter Höhe in die Schweiz eingeführt werden. Ab einem Betrag von 10'000 Franken müssen Reisende den Behörden jedoch auf Verlangen Auskunft über Herkunft, Eigentümer und Verwendungszweck der Gelder geben.