«Habe mich gefragt, in welchem Land ich bin»
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Unfall-Opfer enttäuscht:«Habe mich gefragt, in welchem Land ich bin»

Unfall-Opfer Alexandra M. (30) kämpfte 11 Jahre lang vor Gericht – jetzt gibt sie auf
«Mein Leben ist zerstört – aber die Fahrerin kommt straffrei davon»

Alexandra M. (30) und ihr Bruder Sandro H. (23) wurden vor elf Jahren angefahren und schwer verletzt. Seitdem kämpfen sie vor Gericht – und haben jetzt aufgegeben. Auch ein bizarrer Verfahrensfehler sorgte dafür, dass die Fahrerin letztlich freigesprochen wurde.
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Sandro ZulianReporter News

Kurz stockt Alexandra M.* der Atem, als sie zurückdenkt. An diesem Dezemberabend vor elf Jahren, kurz vor 17 Uhr, geschieht am Bahnhof Brunnadern im Kanton St. Gallen das Unfassbare. Alexandra M., damals 18 Jahre alt, und ihr Bruder Sandro H.*, damals 12, gehen über die Strasse – dann knallt es heftig.

Vom Unfall weiss die heute 30-Jährige gar nichts mehr. Nur: «Wir waren Weihnachtsgeschenke einkaufen und kamen nach Hause.» Damals ahnten sie nicht, dass dieser Vorfall sie vor sämtliche Instanzen der Schweizer Rechtsprechung führen sollte.

Die Kantonspolizei St. Gallen nahm den Unfall damals auf.
Foto: Kantonspolizei St. Gallen

Es regnete und war dunkel an diesem 17. Dezember 2014 in Brunnadern, das zur Gemeinde Neckertal SG gehört. Die Geschwister waren dunkel gekleidet, gingen hinter einem Postauto durch und überquerten die Strasse. Der nächste Fussgängerstreifen befindet sich über 300 Meter entfernt im Dorfkern.

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Ein Fotoalbum erinnert Alexandra M. an den heftigen Unfall vor 11 Jahren.
Foto: Sandro Zulian

«Wir sind nicht gerannt», betont Sandro H. (heute 23). «Wir haben geschaut, es kam kein Auto.» Dann gingen sie über die Strasse. Einen Fuss habe er schon auf dem gegenüberliegenden Trottoir gehabt, «da hat es mich erwischt». An viel mehr kann auch er sich nicht erinnern: «Ich habe nur noch die Scheinwerfer im Kopf. Dann war Licht aus.»

Heftige Verletzungen

Drei Wochen lag Alexandra M. im Koma. Wirklich zu sich gekommen sei sie aber erst Mitte Februar 2015. Der erste Gedanke: «Ich habe meinen Geburtstag verpasst!» Sie hoffte, es sei alles nur ein böser Traum.

Foto: Blick Visuals

Ihre Verletzungen waren schlimm: lebensgefährliches Schädel-Hirn-Trauma, beidseitiger Unterkieferbruch, Lungenprellung, Nierenprellung, Milzriss, Genickquetschung und ein Brustbeinbruch. «Wegen des Brustbeinbruchs rede ich so», sagt M.

Ihr Kampf zurück ins Leben dauerte lange.
Foto: Sandro Zulian

«Das rechte Auge ist verdreht. Man weiss nicht, ob es wieder zurückkommt.» Seit 2017 bezieht M. 100 Prozent IV, zum Spazieren nimmt die 30-Jährige den Rollator mit. Ihr Bruder Sandro hatte mehr Glück: Hirnerschütterung und eine Narbe.

Am Anfang stand ein Strafbefehl

Im Unfallauto sass damals Petra B.** (heute 63). Alexandra M. sagt über die Lenkerin: «Sie hat mich einmal in der Reha besucht. Aber sonst sah ich sie nur vor Gericht.»

Ebenfalls 2017 erhielt Petra B. einen Strafbefehl. Darin stand, dass sich die Autofahrerin pflichtwidrig verhielt, nicht oder zu spät bremste und «in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs» zu wenig aufmerksam war. Sie und ihr Anwalt fochten den Entscheid an.

Jahrelang von Urteil zu Urteil

Ein Jahr später scheiterte die Autofahrerin vor dem Kreisgericht Toggenburg. Sie wurde der fahrlässigen einfachen und fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen und kassierte eine bedingte Geldstrafe von 3600 Franken. Die Verfahrenskosten von knapp 19'000 und eine Entschädigung von knapp 8000 Franken wurden ihr auferlegt.

Wieder erhob sie Einspruch beim Kantonsgericht – erfolgreich. Sie wurde im Dezember 2019 freigesprochen. So ging es weiter:

  • März 2020: Alexandra M., Sandro H. und Staatsanwaltschaft erheben Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses prüft und weist die Sache zurück ans Kantonsgericht.
  • Mai 2023: Kantonsgericht spricht Autofahrerin nach neuem Gutachten wiederum schuldig.
  • September 2023: Autofahrerin legt Berufung beim Bundesgericht ein.
  • 28. November 2025: Autofahrerin wird vom Kantonsgericht wieder freigesprochen, M. und H. geben auf.

Grund für den Freispruch im November 2025: Die Kollision und auch die Verletzungen von Alexandra M. seien «unvermeidlich» gewesen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Autofahrerin zwischen 41 und 50 Kilometer pro Stunde schnell war, bei erlaubtem Tempo 50.

Das Kantonsgericht St. Gallen sprach die Autofahrerin im Dezember 2025 frei – nach mehreren Schuld- und Freisprüchen.
Foto: Philippe Rossier

Im Urteil heisst es: «Ihr war es faktisch unmöglich, ihr Fahrzeug ab der frühestmöglichen Erkennbarkeit der beiden Unfallopfer bis zur Kollision mit ihnen zu verlangsamen.» Alleine schon deswegen käme eine Verurteilung wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung nicht infrage, heisst es im über 40-seitigen Urteil.

Bizarre Juristen-Erklärung

Auch wenn es an diesem Tag im Dezember 2014 gemäss Zeugen «regnete wie Sau» und dunkel war, sei für das Gericht klar, dass keine Pflicht bestand, die Geschwindigkeit anzupassen.

Die Erklärung ist bizarr: Weil im ursprünglichen Strafbefehl nirgends geschrieben stand und «in keiner Weise angeklagt» war, dass es damals regnete und es kurz vor 17 Uhr im Dezember dunkel war, müsse man «von einer sonnigen, trockenen Unfallstrecke bei Tageslicht ausgehen.» Das miese Wetter durfte, wenn überhaupt, nur dort ins Feld geführt werden, wo es der Beschuldigten zugutekäme.

Die Passage aus dem Urteil des Kantonsgerichts.
Foto: Screenshot

Eine Nachstellung des Unfalls ist nicht mehr möglich. Der Bahnhof wurde 2017 umfassend erneuert. Einen Fussgängerstreifen gibt es dort auch heute nicht.

Sie haben aufgegeben

«Mir geht es nicht darum, sie schuldig gesprochen zu sehen», sagt M. enttäuscht, «sondern um Gerechtigkeit. Mein Leben ist zerstört – aber die Fahrerin kommt straffrei davon.»

Ihr Bruder ergänzt: «Meiner Meinung nach fuhr sie nicht der Witterung angepasst. Es ist enttäuschend, dass es für uns nie abgeschlossen sein wird. Für mich hat das Gericht versagt.»

Seit 2017 bezieht Alexandra M.* zu 100 Prozent IV. Zu Hause häkelt sie gerne und verbringt Zeit mit Hund und Katze.
Foto: Sandro Zulian

Die Untersuchungs- und Gerichtskosten von über 35'000 Franken trägt der Staat. Autofahrerin Petra B. wurde mit 37'000 Franken aus der Staatskasse entschädigt – für ihre Anwaltskosten. Sie wollte sich gegenüber Blick nicht äussern. Alexandra M. und Sandro H. gehen leer aus.

* Namen bekannt
** Name geändert
 

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