Per Strafbefehl verurteilt!
Schweizer Banker ergaunert 33'000 Franken

Ein Senior-Händler der St. Galler Kantonalbank nutzte Insiderwissen zur persönlichen Bereicherung. Jetzt hat ihn die Bundesanwaltschaft bestraft.
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Die Bundesanwaltschaft hat einen Banker überführt.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein St. Galler Banker missbrauchte internes Wissen für private Gewinne
  • Er ergaunerte 33'095.45 Franken und legte nach einer Anzeige ein Geständnis ab
  • 57'600 Franken Geldstrafe auf Bewährung, 5000 Franken muss er sofort zahlen
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Robin BäniRedaktor

Vermutlich war es die Verlockung des schnellen Geldes. Ein Angestellter der St. Galler Kantonalbank missbrauchte über Monate hinweg internes Wissen, um sich privat zu bereichern. Zwischen Mai und November 2023 strich er so einen unrechtmässigen Vermögensvorteil von 33'095.45 Franken ein. Nun hat ihn die Bundesanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt. Blick liegt das entsprechende Dokument vor.

Als Senior-Händler hatte der Mann Zugriff auf ein internes Managementsystem. Dort liefen sensible Informationen zusammen. Er konnte Auftragsgrössen einsehen, offene Restbestände verfolgen und gehandelte Preise abrufen. Vor allem aber wusste er frühzeitig, wann ein von der Bank verwalteter Fonds investieren oder Positionen abbauen würde. Dieses Wissen nutzte er zur persönlichen Bereicherung.

So ging der Banker vor

Kurz bevor die Fondsaufträge ausgeführt wurden, kaufte er über sein privates Tradingkonto bei Swissquote Derivate. Laut Strafbefehl tätigte er die Transaktionen mutmasslich sogar an seinem Arbeitsplatz. Dann wartete er die Kursbewegungen ab. Sobald diese eintrafen, verkaufte er die Derivate wieder mit Gewinn. Dieses Vorgehen wiederholte er mehrfach.

Es funktionierte so lange, bis die St. Galler Kantonalbank Anzeige erstattete. Bei der Einvernahme des Bankers hatten die Ermittler dann ein leichtes Spiel. Jede Transaktion liess sich auf die Sekunde genau rekonstruieren. Und der Beschuldigte legte ein vollumfängliches Geständnis ab. Weil er kooperierte, Einsicht zeigte und Reue bekundete, erhielt er ein milderes Strafmass.

Zustupf für Karin Keller-Sutter

Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Geldstrafe von 57'600 Franken. Allerdings bedingt. Das bedeutet, der Banker schuldet den Betrag nur, wenn er in den kommenden zwei Jahren erneut straffällig wird. Unmittelbar bezahlen muss er jedoch 5000 Franken (2000 Franken Busse und 3000 Franken Verfahrenskosten).

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Auf Anfrage teilt die St. Galler Kantonalbank mit, dass diese Person nicht mehr bei ihnen arbeite. Weiter will sich die Bank nicht dazu äussern. Die ergaunerten 33'000 Franken hat der Verurteilte inzwischen zurücküberwiesen. Die Bank kündigte an, den Betrag an die Bundeskasse weiterzuleiten, zugunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Wenn auch der Betrag bescheiden ist, dürfte sich Sparministerin Karin Keller-Sutter (62) über jeden Rappen freuen.

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