Mit einer Zusammenführung könne der Aufsichtsauftrag über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge besser und kostengünstiger erfüllt werden, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Eine interkantonale Vereinbarung sei eine geeignete Form, um eine gemeinsame Aufsichtsregion zu bilden. Dabei könnten die kantonalen und regionalen Interessen «bestmöglich berücksichtigt» werden.
Die Staatswirtschaftliche Kommission begrüsst, dass die beiden Organisationen in einer neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeführt werden. Sie lege Wert auf eine zeitgemässe Public Corporate Governance, ein faires Gebührenmodell und befürworte, dass der Standort St. Gallen erhalten bleibe, heisst es in der Mitteilung .
Der interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht sollen die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin beitreten.