Nach Plagiatsvorwürfen
Universität St. Gallen hebt eine Freistellung wieder auf

Eine neue Wende in der St. Galler Plagiatsaffäre: Ein betroffener Professor ist nicht mehr freigestellt.
Publiziert: 20.02.2023 um 18:38 Uhr
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Aktualisiert: 20.02.2023 um 18:52 Uhr
Der freigestellte Professor darf das Institut an der Universität St. Gallen wieder betreten. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Einer der beiden in eine Plagiatsaffäre verwickelten Professoren der Universität St. Gallen darf sein Institut wieder betreten sowie Lehre und Forschung betreiben. Für die Institutsführung erhält er aber einen Beistand. Die Untersuchungen werden fortgeführt.

Der Präsident des Universitätsrats, Stefan Kölliker, habe die Freistellung einer der beiden Professoren sowie das Rayonverbot widerrufen, teilte die Universität St. Gallen am Montag mit. Die Freistellung eines zweiten Professors bleibe bestehen.

Die beiden Professoren waren im Dezember 2022 zunächst provisorisch und im Januar 2023 definitiv freigestellt worden. Zuvor waren gegen die beiden Akademiker Plagiatsvorwürfe erhoben worden.

Erfolgreiche Beschwerde

Der Professor, der nun wieder seiner Arbeit nachgehen darf, hatte gegen die Freistellung Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht entschied gemäss der Mitteilung der Universität, dass die Freistellung bis zu einem definitiven Entscheid aufgeschoben werden müsse.

Die Universität hatte zuvor die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen die Freistellung entzogen, dies wegen einer möglichen Verdunkelungsgefahr. Das Gericht sehe aber keine akute Verdunkelungsgefahr, teilte die Universität mit.

Der Professor habe nun wieder Zutritt zum Institut, teilte die Universität mit. Er könne seiner Tätigkeit in Lehre und Forschung weiter nachgehen. Er müsse aber alles unterlassen, was die laufenden Untersuchungen beeinträchtigen könne.

Frei schalten und walten kann der Professor nicht. Bis zum Abschluss der Untersuchungen dürfe er die Leitung nur in Abstimmung mit einem Beistand wahrnehmen, hiess es weiter. (SDA)


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