Frauen in Trance missbraucht
Ostschweizer Hypnotiseur wegen Schändung verurteilt!

Ein Ostschweizer Hypnotiseur wurde vom Kreisgericht Rorschach wegen sexuellen Missbrauchs zweier Frauen schuldig gesprochen. Er nutzte deren Trance-Zustände aus. Das Urteil: 40 Monate Gefängnis.
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Verurteilt: Mario K. ist wegen Schändung schuldig gesprochen worden.
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Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Kreisgericht Rorschach verurteilt Hypnotiseur (60) zu 40 Monaten Gefängnis
  • Er missbrauchte zwei Frauen in Trance sexuell, Urteil nicht rechtskräftig
  • Staatsanwaltschaft forderte 54 Monate Haft, Gericht verhängte 40 Monate
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Johannes HilligRedaktor News

Er nutzte das wehrlose Vertrauen seiner Opfer schamlos aus: Das Kreisgericht Rorschach hat Mario K.* (60) wegen Schändung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Der Ostschweizer Hypnotiseur versetzte Frauen in Trance und missbrauchte sie sexuell. Jetzt kassiert er eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. 

Das Gericht fällte ein klares Urteil: Mario K. muss für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Das Kreisgericht Rorschach sieht es als erwiesen an, dass der Mann die Trance-Zustände von zwei Patientinnen gezielt für sexuelle Übergriffe ausgenutzt hat. Neben der Haftstrafe sprachen die Richter eine moderate Genugtuung für die Opfer aus. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Mario K. bestritt die Vorwürfe bis zuletzt

Der Fall hatte im Vorfeld für grosses Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Therapeuten vor, die Widerstandslosigkeit der Frauen in seiner Praxis im Kanton St. Gallen systematisch ausgenutzt zu haben. Während der Hypnose-Sitzungen kam es laut Anklage zu sexuellen Handlungen, welche die Opfer aufgrund ihres veränderten Bewusstseinszustands weder abwehren noch stoppen konnten.

Mario K. selbst bestritt die Vorwürfe während des gesamten Prozesses vehement. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, die Schilderungen der Frauen beruhten auf falschen Erinnerungen oder Fehlwahrnehmungen, die durch die Hypnose selbst begünstigt worden seien. Dem folgte das Gericht nach der ausführlichen Beweisaufnahme nicht.

Die Richter stützten sich bei ihrem Schuldspruch wegen Schändung auf die glaubwürdigen und detaillierten Aussagen der betroffenen Frauen. Mit den verhängten 40 Monaten unbedingter Haft bleibt das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verlangt hatte.

* Name geändert

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