Francesca L. (†32) starb nach harten Sex-Spielen
St. Galler Kantonsgericht spricht René F. (58) frei

Francesca L.* (†32) starb im August 2015, nach stundenlangem, hartem Sex. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Angeklagten, René F.* (58) 2021 der fahrlässigen Tötung frei. Die Eltern der Toten zogen den Fall weiter, jetzt entscheidet das Kantonsgericht.
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Francesca L.* (32) galt als magersüchtig und wies bei der Untersuchung in der Gerichtsmedizin diverse Hämatome auf.
Foto: zVg
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Sandro ZulianReporter News

Was ist in der Nacht vom 11. auf den 12. August 2015 in der St. Galler Altstadt wirklich geschehen? Diese Frage treibt die Familie von Francesca L.* (†32) auch fast achteinhalb Jahre später um. Am Mittwoch wollen die Eltern der verstorbenen Ärztin Gerechtigkeit vor dem Kantonsgericht St. Gallen. Sie wollen damit einen Entscheid des Kreisgerichtes rückgängig machen.

«Sie hatte Schaum vor dem Mund»

Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft St. Gallen sollen sich L. und ihr Sex-Partner, der Schweizer René F.* (58) im August 2015 unweit der Kathedrale St. Gallen in seiner Wohnung getroffen haben. Hart sei der Sex gewesen, aber einvernehmlich. Francesca. L. trug blaue Flecken auf den Armen, den Brüsten, den Beinen davon. Fesseln und Sexspielzeug kamen zum Einsatz.

Nach Mitternacht raste der Blutdruck der untergewichtigen Francesca L. gemäss Anklageschrift in den Keller, ihr Sex-Partner fand sie leblos zusammengesunken auf dem Balkongeländer. Sie war tot. René F., ein Arzt, rief die Polizei, reanimierte seine Partnerin aber nicht. «Sie hatte Schaum vor dem Mund, violette Lippen und ausgetrocknete Augen. Es war klar, dass sie tot war, weswegen ich sie nicht reanimiert habe», so der Beschuldigte damals vor dem Kreisgericht. Daraufhin soll er die Sexspielzeuge verräumt und die beiden Champagnergläser abgewaschen haben.

Gerichtsmedizin konnte den Grund für den Tod nicht feststellen

Die Frau, in deren Blut man auch die Substanz GHB (KO-Tropfen) nachweisen konnte, starb gemäss Anklage wahrscheinlich an Flüssigkeitsverlust und körperlicher Überbeanspruchung. «Ich habe mit dem Ableben von Francesca L. nichts zu tun!», sagte der Angeklagte damals vor dem Kreisgericht St. Gallen. Das Problem: Die Gerichtsmedizin konnte nicht zweifelsfrei feststellen, woran die Frau genau verstorben war.

«Die sexuelle Beziehung war jederzeit einvernehmlich. Es wurden diverse Sachverhaltsversionen aufgezeigt, aber jene des Beschuldigten ist für mich die plausibelste», sagte die Einzelrichterin und entschied auf Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Unterlassung der Nothilfe. Die Forderungen der Familie wies das Gericht bei der Verhandlung im März 2021 ab.

Extra aus Sizilien angereist

Doch das akzeptiert die Familie von Francesca L. nicht. Vater, Mutter und zwei Brüder, reisten von Sizilien nach St. Gallen und fordern in der Berufungsverhandlung am Mittwoch vor dem Kantonsgericht St. Gallen Gerechtigkeit für ihre Tochter und Schwester.

Der beschuldigte René F. sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und soll Schadenersatz und Genugtuung bezahlen. Doch damit ist die Familie aus Italien alleine: Die Staatsanwaltschaft St. Gallen beantragt die Abweisung der Berufung.

Für Blick war die Familie der Verstorbenen, wie auch der Beschuldigte nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

*Namen geändert

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