Darum gehts
- Kantonspolizei Glarus griff Freitagabend zweimal bei häuslicher Gewalt ein
- Eine verletzte Person im Spital, Polizei verhängte Schutzmassnahmen
- Polizei kann Kontaktverbote und Wegweisungen gemäss Polizeigesetz anordnen
Am Freitagabend rückte die Kantonspolizei zweimal wegen häuslicher Gewalt aus, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Die beiden Vorfälle ereigneten sich unabhängig voneinander, heisst es darin.
«In beiden Fällen kam es zu psychischer und physischer Gewalt», berichtet die Kantonspolizei. Eine Person musste sich in ein Spital begeben.
Welche Massnahmen kann die Polizei in solchen Situationen ergreifen? Auch darüber gibt die Medienmitteilung Auskunft.
Häusliche Gewalt? Melde dich bei der Polizei!
Ziel der polizeilichen Intervention ist in solchen Situationen der Schutz der gefährdeten Person sowie die Klärung des Sachverhalts. Gestützt auf das kantonale Polizeigesetz kann die Polizei Personen aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen. Zudem kann sie ein Annäherungs-, Kontakt- und/oder Rayonverbot aussprechen.
In beiden Fällen vom Freitagabend verfügte die Polizei nach der Sachverhaltsklärung entsprechende Massnahmen, liest man im Kommuniqué weiter. Betroffene von häuslicher Gewalt können sich jederzeit an die Polizei oder an spezialisierte Beratungsstellen wie die Koordinationsstelle häusliche Gewalt und Gewaltprävention wenden, betont die Behörde.