Darum gehts
- Bäuerin (58) schiesst in Reute AR auf Krähe, trifft Nachbarhaus
- Kugel durchschlug Fensterscheibe, prallte gegen Zimmerwand, niemand verletzt
- Kantonspolizei ermittelt, Anzeige wegen Lebensgefährdung und weiteren Verstössen
Eine Bäuerin (58) griff am Samstag auf ihrem Grundstück im Appenzell zur Waffe. Mit einem Flobert-Gewehr feuerte sie einen Schuss auf eine Krähe ab. Ihre Absicht war es, ihre Hühner und deren frisch gelegte Eier vor dem gefrässigen Raubvogel zu schützen.
Doch die Aktion ging gewaltig nach hinten los. Die Frau verfehlte die Krähe. Das abgefeuerte Projektil flog ungebremst weiter, durchschlug die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses und prallte drinnen in einem Zimmer mitten gegen die Wand.
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Wie durch ein grosses Wunder wurde dabei niemand verletzt. Eine Anwohnerin bemerkte das Einschussloch in der Scheibe erst am Dienstag und schlug sofort bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden Alarm.
Jagd ist nicht generell verboten
Für die Bäuerin hat der Hühner-Schutz nun ein juristisches Nachspiel. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und zeigt die Frau wegen Gefährdung des Lebens an. Zudem prüft die Justiz knallharte Verstösse gegen das Waffen-, Jagd- und Tierschutzrecht.
Das eigenmächtige Beschiessen von Vögeln ist in der Schweiz eine heikle Sache. Zwar zählen bestimmte Krähenarten zu den jagdbaren Tierarten. Das Erlegen ist jedoch nur unter strenger Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Jagdvorschriften erlaubt. Zudem dürfen nur berechtigte Personen abdrücken. Wer einfach selbst zur Waffe greift, muss mit drastischen rechtlichen Konsequenzen rechnen.