An der Säntis-Nordwand drohen bis zu 15’000 Kubikmeter Fels abzustürzen. Bei einem Rettungsflug der Rega im Säntismassiv habe der Pilot in einer Steilwand unterhalb des Girenspitzes einen instabilen Felsbereich entdeckt, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
Nach der Beurteilung von Fotos weiterer Erkundungsflüge, einem Augenschein vor Ort und weiteren Abklärungen kam ein beauftragtes Geologiebüro zum Schluss, «dass der Felsbereich absturzgefährdet ist und ein Sturzereignis Gebiete auf der Schwägalp erreichen könnte», schreibt der Kanton. Zwischen 10’000 und 15’000 Kubikmeter Fels sind dabei konkret absturzgefähredt.
Das Geologiebüro hat daraufhin verschiedene Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Gebiet Schwägalp (Gemeindegebiet Hundwil) empfohlen. Umgesetzt werden die organisatorischen Massnahmen durch die Gemeinde Hundwil.
Flurstrasse für Fussgänger gesperrt
Besonders gefährdet durch einen Felssturz ist die Kiesgrube oberhalb von Siebenhütten. Deren Betrieb wurde deshalb sofort eingestellt und der Zugang abgesperrt.
Die etwas weiter von der Felswand entfernte Flurstrasse liegt ebenfalls im Gefahrenbereich. Die Risiken sind dort gemäss aktuellem Kenntnisstand jedoch bereits deutlich kleiner. Die Flurstrasse ist im gefährdeten Bereich aber dennoch bis auf Weiteres für Fussgänger gesperrt. Für Autos und Velos bleibt sie offen, da die Risiken für diese aufgrund der kürzeren Verweildauer im Gefahrenbereich wesentlich geringer sind.
Der offizielle Wanderweg Schwägalp–Siebenhütten liege hingegen nicht im Gefahrenbereich und könne ohne Einschränkungen begangen werden, schreibt der Kanton.
Weitere Abklärungen in den kommenden Wochen
Um die Lage besser beurteilen zu können, wird das Geologiebüro in den kommenden Wochen im Auftrag des kantonalen Amts für Raum und Wald weitere geologische Abklärungen vornehmen. Danach kann entschieden werden, ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind.
Die Gemeinde Hundwil und der Kanton Appenzell Ausserrhoden appellieren an die Eigenverantwortung der Wanderinnen und Wanderer. Die Verbote sind einzuhalten, die offiziellen und sicheren Wege dürfen nicht verlassen werden.