Darum gehts
- Stella S. wurde mit 19 von ihrem Hausarzt missbraucht
- Trotz Verurteilung entzog Ricklis Amt die Bewilligung nicht
- Rickli schweigt zu Fragen bezüglich Auflagen und buchbaren Terminen trotz Verbot
Natalie Rickli macht ihrem Ruf als dünnhäutige Mikromanagerin gerade alle Ehre. Seit mehr als zwei Wochen schweigen sie und ihre Gesundheitsdirektion. Zunächst war die SVP-Regierungsrätin wortwörtlich abgetaucht: Sie verbrachte Tauchferien in Ägypten. Dort dachte sie unter Wasser über eine Kandidatur für den Bundesrat nach.
Zurück im nasskalten Zürich wies sie ihren Mediensprecher an, die Fragen weiterhin zu ignorieren. E-Mails, SMS und Anrufe blieben unbeantwortet.
Dabei dürften die Fragen Ricklis politische Existenz eher nicht bedrohen. SonntagsBlick wollte lediglich wissen, wie genau ihr Amt die Auflagen für den Hausarzt kontrolliert hat, der jahrelang weiterarbeiten durfte, obwohl er wegen Schändung einer 19-Jährigen verurteilt war.
Das Rickli unterstellte Amt für Gesundheit verzichtete darauf, ihm seine Bewilligung vorsorglich zu entziehen, verpflichtete ihn lediglich dazu, nur noch in Anwesenheit einer medizinischen Praxisassistentin zu behandeln.
Schuld sind stets die anderen
Bis heute fehlen Antworten. Dabei können Patientinnen und Patienten in der Praxis des Hausarztes bis Redaktionsschluss Termine buchen – trotz seit September geltenden Berufsverbots. Offen bleibt, ob er selbst an den Terminen erscheint.
Das Krisenmanagement passt ins Bild der SVP-Regierungsrätin. Sie soll Mühe haben zu delegieren, heisst es, und sich wegducken, wenn es brenzlig wird. Sei es beim Herzchirurgie-Skandal am Unispital oder während der Pandemie. Schuld sind stets die anderen. Unrühmlich für das Amt als Regierungsrätin.