Es geschah an einem warmen Augustabend vor sechs Jahren. Er über 40, verheiratet, Vater von drei kleinen Kindern. Sie, 19 Jahre alt, seit längerem von Kopfschmerzen geplagt.
Im Spital hatte man ihre Beschwerden nicht ernst genommen. Verzweifelt wandte sie sich an ihn, einen Hausarzt mit Notfallpraxis in Winterthur. Vom ersten Termin an gab er ihr das Gefühl, sich um sie zu kümmern. Nach einigen Sitzungen drückte er ihr seine Handynummer in die Hand – für Notfälle, wie er sagte.
Stella S. möchte nicht mehr schweigen
«Ich habe ihm vertraut», sagt Stella S*. Sie spricht zum ersten Mal öffentlich über das, was danach geschah, und schickt voraus: «Nie hätte ich gedacht, dass er mir etwas antun würde.» Doch das tat er. Stella S. kämpft bis heute mit den Folgen – sie wird wohl ein Leben lang darunter leiden.
«Ich wünsche mir, dass Betroffene von sexueller Gewalt sich wehren und sich trauen, aufzustehen und die Täter anzuzeigen», sagt die heute 25-Jährige und verschränkt ihre feingliedrigen, tätowierten Hände vor der Brust. Das 444-Tattoo gelte als Zeichen, dass man von Schutzengeln begleitet werde, sagt sie. Mit ihrer Geschichte möchte sie anderen Mut machen, über Missbrauch zu sprechen. «Es gibt nichts, wofür man sich schämen muss. Die Täter sind es, die sich schämen müssen!»
Es war nach etwa zehn Sitzungen, als der angeblich vertrauenswürdige Arzt sie ausserhalb der Öffnungszeiten in seine Praxis lockte. Nach wenigen Worten bot er ihr eine Nackenmassage an, das würde gegen ihre Kopfschmerzen helfen. Nichtsahnend legte sich die junge Frau auf die Patientenliege.
Im Rücken spürte sie seinen erigierten Penis
Statt sich auf den Nacken zu konzentrieren, bearbeitete er irgendwann ihren ganzen Körper – auch das Gesäss. Als er ihr den Slip herunterzog, erstarrte Stella S. Sie habe sich nicht mehr rühren können, geschweige denn wehren. Der Arzt massierte die Innenseiten ihrer Oberschenkel, berührte ihre Schamlippen. In der menschenleeren Praxis, sagt sie heute, fürchtete sie sich vor diesem Mann, vor seinen Spritzen und Betäubungsmitteln.
Erst als er sie anwies, sich auf den Rücken zu legen, fand sie einen Ausweg: Sie müsse dringend zur Toilette. Zurück im Behandlungszimmer erklärte sie, keine Zeit mehr zu haben.
Bevor der Arzt sie gehen liess, wollte er noch ihren Rücken «knacksen», wie es in den Gerichtsakten heisst. Er stellte sich hinter S., doch statt sie an den Ellbogen hochzuheben, griff er ihr an die Brüste. Im Rücken spürte sie seinen erigierten Penis.
Trotz Urteil praktiziert er weiter
Noch am selben Abend zeigte Stella S. ihn an. Und stellte bald darauf fest: Sie war offenbar nicht die Erste. Vier Jahre zuvor hatte ihn eine medizinische Praxisassistentin bei der Polizei angezeigt – wegen «Ausnützen einer Notlage». Damals aber stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Es habe an dem für eine Verurteilung erforderlichen Abhängigkeitsverhältnis oder einer Notlage gemangelt.
Bei Stella S. kam der Hausarzt nicht mehr davon. Zwei Jahre nach der Tat verurteilte ihn das Bezirksgericht Winterthur, unter anderem wegen Schändung. Zugleich verhängte es ein lebenslanges Tätigkeitsverbot.
Der Hausarzt akzeptierte das Urteil nicht. Er zog es weiter durch alle Instanzen. Vier Jahre lang dauerten die Verfahren, bis das Bundesgericht den Schuldspruch Mitte September bestätigte. Erstaunlich ist, dass er zuvor jahrelang weiterpraktizieren, gar eine neue Praxis eröffnen – und dafür sorgen konnte, dass seine Frau und seine Kinder nichts von Strafverfahren und Urteilen erfuhren. Die Korrespondenz mit Gericht und Anwalt liess er sich in die Praxis schicken.
Nach dem Missbrauch verlor Stella S. ihre Lehrstelle
Stella S. hingegen trafen die Folgen seiner Tat mit voller Wucht. Bis heute leidet sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie entwickelte einen Waschzwang, zu Arztterminen traut sie sich nur noch in Begleitung. Immer wieder wird sie von der Angst gepackt, dass ihr der Verurteilte noch einmal etwas antut – weil sie ihn angezeigt hat und seine Existenz damit in Gefahr brachte. Sie musste wiederholt stationär in die Psychiatrie und verlor ihre Lehrstelle als Köchin. Sie sagt: «Er hat mein Leben zerstört.»
Vor allem eine Frage aber lässt Stella S. nicht los: Weshalb durfte dieser Mann trotz aller Gerichtsurteile jahrelang weiterpraktizieren, als wäre nichts geschehen?
Im Kanton Zürich ist für den Entzug ärztlicher Arbeitsbewilligungen das Amt für Gesundheit unter Regierungsrätin Natalie Rickli zuständig. Sie hätte schon nach dem ersten Urteil 2022 handeln und die Bewilligung vorsorglich entziehen können. Blick liegt ein E-Mail vor, in dem sich das Amt damals ausdrücklich beim Gericht nach der Möglichkeit erkundigt hat, ihm die Zulassung zu entziehen.
Der Arzt arbeitet noch immer: Nun hat ihn das Gesundheitsamt angezeigt
Heute schreibt das Amt, man habe damals dem Arzt die Auflage erteilt, Behandlungen nur noch in Anwesenheit einer Praxisassistenz (MPA) durchzuführen. Auf einen vorsorglichen Entzug der Arztzulassung habe man verzichtet – um das rechtskräftige Urteil abzuwarten. Doch das erfolgte erst vor wenigen Tagen: vier Jahre nach dem ersten Urteil, sechs Jahre nach der Tat. Nun aber, so das Amt weiter, habe man dem Täter die Berufsausübungsbewilligung «unmittelbar entzogen».
Nicht einmal dies scheint den Mann beeindruckt zu haben: Auch nach dem definitiven Entzug seiner Zulassung arbeitete er weiter, wie Blick-Recherchen zeigen. Bis Redaktionsschluss konnten Patienten Termine bei ihm buchen. Nun teilt das Zürcher Amt für Gesundheit mit, man habe Strafanzeige eingereicht. Auf Fragen von Blick reagierte der Arzt nicht.
Unklar ist, aus welchem Grund das Rickli-Amt zögerte, als der Entzug der Ärztebewilligung bereits Jahre zuvor möglich gewesen wäre.
Das Amt gibt an, vom Verwaltungsgericht 2017 zurückgepfiffen worden zu sein. «Das Gericht hatte uns in einem vergleichbaren Fall wegen eines weitergehenden vorsorglichen Berufsausübungsverbots gerügt und als mildere Massnahme eine Behandlung von Patientinnen nur in Anwesenheit einer MPA als ausreichend erachtet.»
In den vergangenen zehn Jahren entzog es Ärzten die Bewilligung in 36 Fällen, vorsorglich lediglich in 23. Dazu gehören sowohl ein auf den Kanton beschränkter Bewilligungsentzug als auch ein schweizweites Berufsausübungsverbot.
Die Folge dieser zurückhaltenden Praxis sind Skandale wie jener eines anderen Zürcher Arztes, über den die «NZZ am Sonntag» kürzlich berichtete. Er soll Patientinnen unter Sedierung missbraucht und gefilmt haben. Auch diesen Täter liess man jahrelang gewähren. Sogar nachdem ihn eine Patientin 2020 angezeigt hatte und die Polizei in dessen Praxis die von ihm versteckte Kamera hatte sicherstellen können, durfte er weiterpraktizieren. Erst im Mai 2026 entzog man ihm die Bewilligung. Auch ein Berufsverbot wurde ausgesprochen.
Stella S. hat nie eine Entschuldigung ihres Hausarztes erhalten. Er überwies ihr lediglich die vom Gericht verordnete Genugtuung von 3000 Franken. In den Betreff der Überweisung schrieb er: «Das geht auf Ihr Gewissen, das Leben lang.»
*Name bekannt