Darum gehts
- Jugendliche verüben brutale Gewalt gegen ein 16-jähriges Opfer
- Täterinnen schnitten Opfer die Haare ab und zwangen es, sie zu essen
- Sechs weibliche Jugendliche wurden strafrechtlich verfolgt in Solothurn
Beleidigungen, Schläge, Tritte – eskalierende Gewalt. All das war auf dem Videomaterial, das im Januar auf Social Media kursierte, zu sehen. Die Täterinnen waren Mädchen im Teenageralter zwischen 14 und 16 Jahren. Neben der körperlichen Gewalt gegen das Opfer (damals 16) sind auch wüste Beschimpfungen zu hören.
Im Anschluss wurde es ruhig um die prügelnde Gang. Wie eine Nachfrage bei der Jugendanwaltschaft Solothurn nun zeigt, hat die Jugendanwaltschaft gegen sechs weibliche Jugendliche Strafverfahren geführt. Wie Jugendanwältin Barbara Altermatt weiter ausführt, sind die Verfahren abgeschlossen.
Zu den Verurteilungen können jedoch keine weiteren Angaben gemacht werden, da Verfahren gegen Jugendliche nicht öffentlich sind, heisst es.
Demütigung und Prügel
Der Fall der prügelnden Mädchen erlangte unter anderem wegen der enormen Gewalt grosse Aufmerksamkeit. Auch Blick berichtete damals über den schockierenden Vorfall. Es reichte nicht, dass die Täterinnen immer wieder auf ihr Opfer eindroschen. Andere Mädchen, die kichernd daneben standen, filmten das Ganze offensichtlich.
Weiter wurden sie aufgefordert, Licht zu machen, damit man die brutale Tat am Ende besser sehen könne. Die Erniedrigungen sollen auch noch weiter gezogen worden sein. So sollen dem Opfer auch die Haare mit einer Schere abgeschnitten worden sein. Im Anschluss hätten die Täterinnen das Mädchen gezwungen, die Haare zu essen.
Keine Spur von Reue
Von Reue zeigte die Brutalo-Gang keine Spur. Unter dem geposteten Video meldeten sich die mutmasslichen Täterinnen zu Wort und stritten sich mit anderen Usern.
Immer wieder wird versucht, die Tat zu rechtfertigen. «Es kratzt mich nicht. Ich war ja eh schon bei der Polizei, mind ur own Business», schreibt ein Mädchen. Und: «Bevor du sagst, es sei traurig, bitte frage erst, was der Grund war.»
Die Verletzungen, die das Opfer damals erlitten hatte, machten eine Einweisung ins Spital erforderlich, hiess es damals von Mediensprecher Bruno Gribi.