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In Mordprozesspause:Hier läuft der Killer von Winznau SO in die Mittagspause

Mord-Prozess in Olten SO
Paul T. (†60) soll Ruben D. bereits als 11-Jährigen missbraucht haben

Was wird heute vor Gericht in Olten SO zur Tötung an Paul T. (†60) alles herauskommen? Sicher ist: Rapper Ruben D. (28) hat zugegeben, den Bestatter im September 2022 in Winznau SO umgebracht zu haben. Bleibt die Frage: Warum? Blick berichtet live vom Prozess.
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Mittagspause: Der Angeklagte Ruben D. verlässt das Gerichtsgebäude in Olten SO.
Foto: Ralph Donghi
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Ralph DonghiReporter News

Heute steht in Olten SO Ruben D.* (28) vor Gericht. Der Grund: Der Rapper soll den Bestatter Paul T.* (†60) in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2022 brutal getötet haben. Die Leiche wurde von einer Person an einer Böschung am Aare-Ufer in Winznau SO gefunden.

Wenige Tage später wurde Ruben D. als Tatverdächtiger verhaftet. Der zuletzt Arbeitslose wohnte laut Blick-Recherchen in einer Blockwohnung im Raum Solothurn. «Er wohnte seit Dezember hier», sagte ein Nachbar damals. «Ich habe ihn aber nicht oft gesehen.»

«Sie waren gute Kollegen»

Beobachtet hatten Nachbarn dafür den Polizeieinsatz und wie Ruben D. offenbar abgeführt wurde. «Ich habe gerade den Balkon geputzt, als ich alles geschockt mitansehen musste», sagte eine Frau in einem Wohnblock gegenüber. «Es waren auch zivile Polizisten vor Ort.»

Ruben D. hat seine Wurzeln jedoch in der Region Winznau – wie auch das Opfer, das allein gelebt hatte. «Sie waren gute Kollegen», sagte damals ein gemeinsamer Bekannter zu Blick. Er habe keine Ahnung, warum es zu diesem Drama gekommen sein könnte. Ruben D. habe sich in letzter Zeit aber komisch verhalten.

Was war das Motiv?

Warum es zum Tötungsdelikt kam, weiss die Öffentlichkeit bis heute nicht. Vor Gericht soll das Motiv jedoch auskommen.

Sicher ist bereits: Die Ermittler der Kantonspolizei Solothurn gingen rasch von einem Gewaltdelikt aus. Die Solothurner Staatsanwaltschaft veröffentlichte letzten November, dass der Beschuldigte den damals 60-Jährigen «mittels massiver körperlicher Gewalteinwirkung und unter Verwendung einer Schusswaffe auf besonders skrupellose Weise getötet» haben soll. Der Angeklagte sei geständig und befinde sich unter Anordnung von Ersatzmassnahmen auf freiem Fuss, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Warum ist Ruben D. auf freiem Fuss?

Doch weshalb befindet sich der Verdächtige, der wegen Mordes angeklagt ist und skrupellos gehandelt haben soll, auf freiem Fuss? Dieser Frage ging Blick letzten November nach. Claudia Meier von der Staatsanwaltschaft Solothurn erklärte: «Es ist auch bei schweren Delikten nicht in jedem Fall zwingend, dass die beschuldigte Person bis zur Hauptverhandlung durchgehend inhaftiert ist.»

Anstelle der Untersuchungshaft könne das Gericht eine oder mehrere Ersatzmassnahmen anordnen, wenn sie den gleichen Zweck erfüllten wie die Haft. «Der Beschuldigte befand sich mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurde schlussendlich unter Anordnung mehrerer Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen», sagte Meier weiter. Die Nichteinhaltung von Ersatzmassnahmen könne zur Rückversetzung in die Untersuchungshaft führen.

Urteil nicht mehr heute

In den sozialen Medien zeigte sich Ruben D. nachdenklich, aggressiv oder rappte in seinen eigenen Musikvideos. In einem Ausschnitt irrt er in der Dunkelheit in einem Waldstück herum.

Wo Ruben D. sein späteres Opfer vor der Tat traf und ob die Tötung an der Aare passierte, wird ebenfalls erst beim Prozess auskommen. Dieser findet vor dem Richteramt Olten-Gösgen in Olten den ganzen Tag statt. Das Urteil soll nicht mehr heute, sondern an einem anderen Tag verkündet werden.

*Namen geändert

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