Mit falschen Rechnungen
Solothurner ergaunerte über 880'000 Franken

Ein Mann ergaunerte über 880'000 Franken von Firmengründern. Mittlerweile sitzt er schon seit einem Jahr in Haft – und bestreitet alles.
Publiziert: 12.04.2023 um 10:46 Uhr
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Aktualisiert: 12.04.2023 um 14:04 Uhr
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Ein findiger Geschäftsmann schickte Firmengründern unaufgefordert Einzahlungsscheine. Mehr als 1600 Gründer zahlten und überwiesen dem Schweizer 880'000 Franken. Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagte den Mann an. (Symbolbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA BELLA

Ein Mann (40) soll während drei Jahren an über 1600 Firmengründer unaufgefordert Einzahlungsscheine verschickt haben. Die gutgläubigen Firmengründer zahlten dem Mann laut Angaben der Solothurner Staatsanwaltschaft über 880'000 Franken.

Der Schweizer wurde daher wegen gewerbsmässigen Betrugs angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Er muss sich vor Gericht zudem wegen mehrfacher Misswirtschaft verantworten.

Zehn Firmen Konkurs geführt

Der Angeklagte verschickte zwischen den Jahren 2018 und 2020 den Firmengründern, die sich neu im Handelsregister eingetragen hatten, rechnungsähnliche Formulare mit Einzahlungsscheinen, wie die Staatsanwaltschaft schrieb. Es sei um Beiträge zwischen 550 und 560 Franken gegangen.

Die Geschädigten seien aufgrund des offiziellen und amtlichen Aussehens des Formulars und der zeitlichen Nähe zur Eintragung ins Handelsregister davon ausgegangen, dass es sich um amtliche Rechnungen gehandelt habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten zudem vor, insgesamt zehn Firmen in den Konkurs geführt zu haben. Die offenen Forderungen belaufen sich auf rund zwei Millionen Franken.

Schweizer streitet alles ab

Der Mann wird sich auch wegen weiterer Delikte vor Gericht verantworten müssen, beispielsweise wegen Veruntreuung und mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung.

Der Schweizer bestreitet gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe. Er sitzt seit mehr als einem Jahr in Haft. Er trat mittlerweile den vorzeitigen Strafvollzug an. Wann sich der Mann vor dem Richteramt Olten-Gösgen verantworten muss, steht noch nicht fest. (SDA)

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