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In Olten SO:Kevin D. betritt das Gerichtsgebäude

Versuchter Mord und versuchte Vergewaltigung
Angriff auf 14-Jährige – Kevin D. (40) ist schuldunfähig

Am Montag hat das Amtsgericht in Olten SO im Fall Kevin D. (40) ein Urteil gefällt. Er ist schuldunfähig. Das Gericht verhängte eine stationäre Massnahme.
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Der angeklagte Kevin D. zeigt sich im Internet kämpferisch.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Kevin D. (40) soll 14-Jährige im Bannwald Olten SO attackiert haben
  • Tatwaffe: ein japanisches Kampfmesser, das Blick gefunden hatte
  • Kevin D. wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung angeklagt
  • Er wird von der Staatsanwaltschaft auch für weitere Sexualdelikte verantwortlich gemacht
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Ralph DonghiReporter News

Es ist eine schwerwiegende Frage, mit der sich das Gericht in Olten SO am Montag befassen musste: Ist Kevin D.* (40), der mutmassliche Serientäter, schuldfähig oder nicht?

Sicher ist: Der arbeitslose Schweizer ist angeklagt, in der Region im 2020 einen Mann und sechs Frauen sexuell und tätlich angegangen zu haben. Am Ende wurde Kevin D. gefasst, nachdem er in einem Waldstück in Olten eine 14-Jährige mit sechs Messerstichen niedergestochen und sich an ihr vergangen haben soll.

Es passierte am 29. November 2020. Als er sie um Feuer bat, soll D. unvermittelt ein Japanmesser hervorgezogen und mehrfach von oben auf das Mädchen eingestochen haben. Sie soll sich gewehrt haben, dann aber ging sie zu Boden und blieb auf dem Rücken liegen.

Anschliessend soll D. sie weiter in den tiefen Wald gezogen haben. «Hilfe, was wänd Sie vo mir?», fragte die 14-Jährige dabei ihren Peiniger. Er antwortete: «Sex, Sex.» Auf weitere Details verzichtet Blick aus Rücksicht auf das Opfer. Schliesslich stellte sich das Mädchen tot – woraufhin Kevin D. abhaute.

Im Gericht sass Kevin D. am Montag in Fussfesseln. Er wirkte müde und sah zerzaust aus.

Es kommt aus, dass die Staatsanwaltschaft auf Schuldunfähigkeit plädieren wird. Der Beschuldigte selber wollte nichts zu den Vorwürfen sagen. Vielmehr jammerte er. «Es geht mir schlecht», sagte D. Aber heute, ohne Kiffen und Kokain, laufe es besser. Nun sei er in einer geschlossenen Massnahmenanstalt und mache eine Therapie. Er gibt zu, dass er Schizophrenie hat. Aber: «Ich habe meinen freien Willen.» Also doch schuldfähig?

Die Gutachterin kommt zum Schluss, dass bezüglich möglicher Delikte eine hohe Rückfallgefahr bestehe. Doch auch sie sieht bei D. keine Schuldfähigkeit. Dabei soll Kevin D. seit 2019 auf öffentlichen Strassen, bei Autos, an der Aare und in Wäldern immer wieder zugeschlagen haben.

Für die Opfer-Anwälte ist deshalb klar: Ihre Klienten können nicht mit einer Schuldunfähigkeit leben. Sie forderten deshalb ein zweites Gutachten ein. Vergebens.

Der Staatsanwalt sagt, dass Kevin D. «egoistisch und besonders skrupellos» gehandelt habe. Er habe die 14-Jährige zum Sterben im Wald zurückgelassen. Der versuchte Mord sei eindeutig erfüllt. Dennoch plädierte auch er auf Schuldunfähigkeit. Statt in den Knast soll Kevin D. eine stationäre therapeutische Massnahme für die vorläufige Dauer von fünf Jahren erhalten.

Der Verteidiger von Kevin D. forderte teils Freisprüche und ebenfalls eine Verurteilung zu einer Massnahme.

Ob es das Gericht auch so sieht? Das Urteil soll am 11. November 2024 folgen.

* Name geändert

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