Darum gehts
Als sie 87 und 89 Jahre alt sind, geht es nicht mehr. Vorher hatten die Eltern von Elmar Moser noch alleine in ihrem Haus im Solothurnischen gelebt. «Doch irgendwann war mein Vater gefühlt einmal pro Woche im Spital, weil er sich nicht gut fühlte oder dachte, einen Herzinfarkt zu haben», erzählt der Sohn dem «Beobachter».
Die beiden ziehen in ein Altersheim in der Nähe. Doch das Zimmer ist klein und eng: ein Bett, zwei Nachttischchen, zwei Stühle. Kein Balkon. WC und Duschen auf dem Gang. Das Paar fühlt sich nicht so richtig wohl. Trotzdem lässt sich der Preis sehen: 12’000 Franken pro Monat.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Was passiert mit der Wohnung?
Von einer Freundin der Familie erfahren sie von einer Alternative: betreutes Wohnen bei der Firma Senevita AG in Olten. Im Frühling 2022 zieht das Paar um. «Meine Eltern hatten viel mehr Platz – für die Hälfte des Geldes», erinnert sich Elmar Moser. «Sie konnten weiterhin selbständig leben und trugen – für alle Fälle – einfach einen Notfallknopf.» Die Mutter besucht den vor Ort organisierten Französisch-Zirkel, der Vater geniesst es, näher bei Sohn und Enkelinnen zu wohnen. «Sie waren zufrieden.»
Doch dann sterben beide. Der Vater im Januar 2025, die Mutter im Oktober desselben Jahres. Für Elmar Moser und die anderen Hinterbliebenen beginnt eine harte Zeit. Neben der Trauer müssen sie sich um allerlei Administratives kümmern. So auch um die letzte Bleibe des Rentnerpaars bei der Senevita AG.
Über 15’000 Franken für null Leistungen?
Als Elmar Moser nach dem Tod der Mutter die Schlussabrechnung der Senevita AG bekommt, wundert er sich allerdings. Die Erben sollen noch drei Monate weiterbezahlen. Sogar die vollen Kosten, also über 15’000 Franken, obwohl ja gar keine Dienstleistungen mehr anfallen: Schliesslich mussten die Eltern nicht mehr verpflegt und versorgt werden. «Für uns war klar, dass wir noch einen adäquaten Mietzins für die nun leer stehende Wohnung bezahlen müssen. Darüber hinaus schien uns die Forderung der Senevita aber nicht gerechtfertigt.» Moser ist bereit, das zu zahlen, was eine vergleichbare Mietwohnung in Olten kostet: rund 1500 Franken pro Monat. Alles andere grenzte für ihn an Wucher.
Mosers Eltern hatten im April 2022 einen «Pensionsvertrag» mit der Senevita AG geschlossen. Pro Monat zahlte das Paar anfänglich 5950, später 6230 Franken für eine 2½-Zimmer-Wohnung plus Nebenkosten, ein tägliches Mittagessen, einen 24-Stunden-Notfalldienst und dafür, die Allgemeinräume und die Gartenanlage nutzen zu können. Auch an diversen Freizeitangeboten wie Gemüserüsten, Jassturnieren oder bunten Abenden können die Mosers gratis teilnehmen. Nach dem Tod des Vaters betrug die Miete noch monatlich 5225 Franken.
Für den Todesfall sieht der Vertrag Folgendes vor: Er endet automatisch, also ohne Kündigung, drei Monate nach dem Todesfall. Und zwar auf das Ende des entsprechenden Monats.
Die Rechtslage: Diskutabel
Rechtlich ist die Sache tatsächlich etwas verzwickt. In erster Linie gilt der Vertrag, also das, was man untereinander abgemacht hat. Nur dann, wenn es Unklarheiten oder zwingende Bestimmungen gibt, greift das Gesetz.
Ein Pensionsvertrag, wie ihn die Mosers fürs betreute Wohnen abgeschlossen haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Er setzt sich aus verschiedenen Vertragstypen zusammen. Konkret aus Elementen der Miete für die Wohnung und dem Auftragsrecht für die angebotenen Dienstleistungen. Allerdings wurde im Vertrag selbst das Mietrecht ausdrücklich ausgeschlossen. Bleiben also nur noch die Bestimmungen zum Auftragsrecht. Die Krux: Im Vertrag steht, dass der Pensionsvertrag erst drei Monate nach dem Tod endet. Aber das widerspricht einer zwingenden Gesetzesbestimmung: Einen Auftrag kann man jederzeit kündigen.
Elmar Moser hakt mit genau diesen Argumenten bei der Senevita AG nach. Diese besteht auf dem Vertrag, auf der darin festgehaltenen Kündigungsfrist und damit auch auf der Forderung. Nur bei den Kosten fürs Mittagessen, das heisst zehn Franken pro Tag, will man Elmar Moser entgegenkommen und sie von der Schlussrechnung abziehen. Die restlichen Kosten seien pauschal, so Senevita in einer Mail.
Auch einen Nachmieter will das Heim nicht suchen: «Bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses werden keine Besichtigungen der Wohnung zu Vermietungszwecken durchgeführt.» Für den «Beobachter» stossend. Denn eigentlich trifft die Firma eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Sie muss auch den Schaden für Elmar Moser so gering wie möglich halten, wenn es ihr möglich ist. Einen Nachmieter zu suchen, wäre wohl zumutbar gewesen.
So oder so. Für die Senevita AG ist klar: Sollte ihre Schlussrechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden, droht man Moser, den «regulären Mahnlauf» einzuleiten.
Miete trotz Malerarbeiten
Für Elmar Moser unbefriedigend. Doch streiten will er nicht. Es ist dann aber die Senevita AG selbst, die ihm schon kurz darauf ein neues, schlagkräftiges Argument in die Hand gibt. Kurz vor Weihnachten 2025 besucht die Schwester von Moser alte Bekannte im gleichen Heim. Als sie bei der früheren Wohnung ihrer Eltern vorbeikommt, sieht sie einen Maler, der ein und aus geht und daran ist, die einstige Wohnung der verstorbenen Eltern zu streichen. Die Senevita AG verlangt den Mietzins also auch für die Zeit, während der sie Renovations- und Malerarbeiten durchführt.
«Für mich war es stossend, dass die Senevita AG versucht, eine leer stehende Wohnung auf dem Buckel der Hinterbliebenen zu renovieren», sagt Moser. Er wendet sich nochmals an die Firma und verlangt, dass sie ihm die Mietzinse für diese Zeit erlässt. Schliesslich lenkt die Senevita AG zumindest teilweise ein und verzichtet auf rund 4500 Franken.
Gegenüber dem «Beobachter» hält die Senevita AG nochmals fest, dass man der Schadenminderungspflicht nachgekommen sei. Die Wohnung habe vor dem ordentlichen Kündigungstermin weitervermietet werden können. Die darauf entfallende Miete habe man den Erben zurückerstattet. «Zudem haben wir das zurückgelassene Mobiliar kostenlos entsorgt und auch auf die Verrechnung der Renovierungsarbeiten verzichtet», so die Medienstelle.
Immerhin. Auch wenn es für Elmar Moser immer noch unverständlich ist, dass Erben noch hohe Summen für Dienstleistungen bezahlen müssen, die die Verstorbenen gar nicht mehr beziehen konnten.