Nach EGMR-Urteil
Dirnenkiller Tobi B. erhält 175'000 Franken vom Kanton Aargau

Nach jahrelangem Streit erhält der verurteilte Mörder Tobias B. 175'000 Franken Genugtuung vom Kanton Aargau. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2019, dass sein Freiheitsentzug gegen die Menschenrechtskonvention verstiess.
1/4
Dirnen-Killer Tobi B. mit seiner Freundin. (Bild von 2019)
Foto: zVg

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Tobias B. erhält 175'000 Franken Genugtuung für Freiheitsentzug in Aargau
  • EGMR urteilte 2019: Massnahme verstösst gegen Menschenrechtskonvention
  • B. forderte 2,4 Mio. Franken, erhält nun 175'000 Franken
Sandra_Marschner_Praktikantin News_Ringier Blick_1-Bearbeitet.jpg
Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Er wurde durch einen der brutalsten Fälle der Schweizer Kriminalgeschichte bekannt – nun zahlt der Kanton Aargau Tobias B.* eine Genugtuung von 175'000 Franken, wie der Kanton am Mittwoch in einer Medienmitteilung bekannt gibt. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, bei dem es um die umstrittene siebenjährige fürsorgerische Freiheitsentziehung des Mannes ging. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte bereits 2019 entschieden, dass diese Massnahme gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen hatte. Laut dem Urteil waren die rechtlichen Voraussetzungen für seine Unterbringung nicht erfüllt. 

2008, mit nur 17 Jahren, vergewaltigte und erdrosselte B. in Aarau eine Prostituierte. 2011 war B. deshalb wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung vom Jugendgericht Lenzburg zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Doch weit über das Ende seiner Haft hinaus blieb er in geschlossenen und später offenen Einrichtungen untergebracht – aufgrund hoher Rückfallgefahr. Die Massnahme wurde erst 2019 aufgehoben. Diese lange Zeit der fürsorgerischen Freiheitsentziehung sorgte für massive rechtliche und gesellschaftliche Diskussionen. 

Aussergerichtliche Einigung über Genugtuung

2019 entschied der EGMR, dass B. keine Gefahr für sich selbst darstelle. Ein Freiheitsentzug war demnach nicht gerechtfertigt. Ende 2023 verklagte Tobias B. den Kanton Aargau schliesslich auf Schadenersatz und Genugtuung. Seine Forderung: 2,4 Millionen Franken plus Zinsen. Das Aargauer Verwaltungsgericht wies die Schadenersatzansprüche im Februar 2026 grösstenteils ab, bestätigte jedoch den grundsätzlichen Anspruch auf Genugtuung. Der Kanton legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein. 

Nun kam es zu einer aussergerichtlichen Einigung, wie der Kanton Aargau bekannt gibt. Tobias B. erhält 175'000 Franken Genugtuung vom Kanton Aargau – ein Bruchteil des ursprünglich geforderten Betrags. Die Vereinbarung sei unter Einbezug der Haftpflichtversicherung des Kantons getroffen worden. Beide Seiten hätten die Gerichte gebeten, die laufenden Verfahren abzuschreiben.

* Name bekannt

Heiss diskutiert
    Meistgelesen