Darum gehts
- Tobi B. fordert 2,7 Millionen CHF vom Kanton Aargau als Entschädigung
- EGMR urteilte 2019, dass sein Freiheitsentzug seit 2012 rechtswidrig war
- Verwaltungsgericht spricht ihm Genugtuung zu, Höhe wird noch festgelegt
Tobi B.* – bekannt aus einem der brutalsten Kriminalfälle der Schweiz – fordert Millionen vom Kanton Aargau.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat das Verwaltungsgericht einen Zwischenentscheid getroffen, der dem verurteilten Mörder teilweise recht gibt. Er soll eine Genugtuung erhalten. Wie hoch diese ausfällt, wird später entschieden.
Hintergrund: 2008, mit nur 17 Jahren, vergewaltigte und erdrosselte B. in Aarau eine Prostituierte. Die Strafe? Vier Jahre Jugendhaft und eine Therapie wegen seiner Persönlichkeitsstörung und seinem sexuellen Sadismus.
EGMR fällt Entscheid
Als er 2012 entlassen wurde, hielt man ihn wegen hoher Rückfallgefahr weiter fest. Das Bezirksamt Lenzburg ordnete fürsorgerischen Freiheitsentzug an. Diese Massnahme wurde mehrfach verlängert. Und sie wurde vom Bundesgericht gestützt, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2019 entschied, dass sie rechtswidrig war.
Der Grund: Tobi B. war laut EGMR keine Gefahr für sich selbst. Ein Freiheitsentzug war demnach nicht gerechtfertigt.
B. ist der Meinung, dass er schon im August 2012 hätte freikommen müssen. Deshalb hat er im Dezember 2023 den Kanton Aargau verklagt. Insgesamt verlangt er über 2,7 Millionen Franken – darunter fast 600'000 Franken für Erwerbsschaden und 570'000 Franken Genugtuung.
Verwaltungsgericht fällt Zwischenentscheid
Das Verwaltungsgericht gibt Tobi B. nun teilweise recht. Für die Zeit von August 2012 bis März 2019 stehe ihm eine Genugtuung zu, zitiert die «Aargauer Zeitung» aus dem Entscheid.
Abgewiesen wird hingegen die Forderung zu den Kosten der Unterbringung, da nicht ausreichend belegt ist, dass er diese tatsächlich zurückzahlen muss. Auch bei Erwerbsausfall und beruflichen Nachteilen folgt das Gericht dem Kanton: Es sieht keinen klaren Zusammenhang zwischen der Unterbringung und seiner späteren beruflichen Situation.
Der Entscheid des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
* Name bekannt