Heftiger Vorfall in Aarau – 15’000 Franken Schaden
Asylbewerber zerstört Spitalzimmer und bedroht Polizisten

Ein 21-jähriger Asylbewerber aus Burundi richtete im Kantonsspital Aarau ein Chaos an. Trotz strenger Sicherheitsvorkehrungen verwüstete er sein Krankenzimmer. Zudem gefährdete der Tuberkulose-Patient Polizisten und Personal.
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Den Schadenersatz muss das Kantonsspital zivilrechtlich einklagen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Ein 21-jähriger Asylbewerber verwüstet Spitalzimmer in Aarau, verursacht Chaos
  • Trotz Fesseln beschädigte er Inventar, spuckte Polizisten an, urinierte
  • Gesamtschaden: 15’000 Franken, Urteil: 3 Monate Haft, 1200 Franken Strafe
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Gina Grace Zurbrügg
Gina Grace ZurbrüggRedaktorin News

In Aarau musste ein inhaftierter junge Mann (21) zur Abklärung und Behandlung von Tuberkulose ins Spital gebracht werden. Wegen der potenziellen Gefahr wurden für den Häftling strengste Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Als ihm das Rauchen verboten wurde, eskalierte die Situation plötzlich. Der Mann riss Teile des Bettgestells ab, beschädigte den Notfallknopf und zerstörte die Bettbedienung. Die «Aargauer Zeitung» berichtete zuerst über diesen aussergewöhnlichen Fall.

Doch damit nicht genug! Als vier Polizisten versuchten, ihn zu fixieren, schlug er um sich und versuchte, sie zu beissen. Bei einer weiteren Fixierung leistete der Mann dem Bericht zufolge erneut Widerstand.

Als später zwei Polizisten erschienen, um die Batterien an der Videokamera auszutauschen, bespuckte er sie. Tuberkulose ist eine stark ansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die über Tröpfchen übertragen wird. Betroffene müssen oft über Monate behandelt werden.

15’000 Franken Schaden

Im Verlauf des Tages bemalte der Häftling Wände, Bett, Fixationsgurte und Bettwäsche mit einem blauen Filzstift. Er urinierte gegen die Wand und hinterliess den Schriftzug «Fuck the Police». Ausserdem zerstörte er eine Stehwaage, riss Kabel heraus und zerlegte das Spitaltelefon in Einzelteile. Gemäss Strafbefehl entstand dem Kantonsspital Aarau AG ein Schaden von 15'000 Franken.

Der junge Mann wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Sachbeschädigung. Zusätzlich fällt eine Strafbefehlsgebühr von 1200 Franken an. Den Schadenersatz muss das Kantonsspital zivilrechtlich einklagen.

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