Darum gehts
- Das Verfahren wegen Menschenhandels gegen Patrick F. wurde eingestellt
- Paula L. muss Verfahrenskosten selbst tragen, trotz abgewiesener Beschwerde
- Hauptverfahren wegen sexueller Vorwürfe und versuchtem Mord läuft weiter
Das Aargauer Obergericht hat entschieden: Das Verfahren wegen Menschenhandels im Fall Patrick F.* wird eingestellt. Das berichtet die «Aargauer Zeitung» am Donnerstag. Eines seiner drei Opfer, Paula L.*, hatte sich gegen einen entsprechenden Entscheid der Staatsanwaltschaft gewehrt, schreibt die Zeitung.
Paula L. soll argumentiert haben, dass der Beschuldigte ihre Mutter mit einem Jobversprechen in die Schweiz gelockt habe. Sie sollte bei ihm als Haushälterin arbeiten. Den vereinbarten Lohn soll sie nie erhalten haben. Es sei eine Abhängigkeit entstanden, die die spätere sexuelle Ausbeutung ermöglicht haben soll, soll Paula L. daraus geschlussfolgert haben.
Paula L. muss Verfahrenskosten aus eigener Tasche zahlen
Das Aargauer Obergericht sieht laut «Aargauer Zeitung» keine genügenden Hinweise für den Vorwurf des Menschenhandels. Entscheidend sei vor allem, ob eine gezielte Anwerbung vorlag. Dass Paula L.s Mutter Iwona L.* der vereinbarte Lohn nicht ausgezahlt wurde, bewertet das Gericht nicht als Zwangsarbeit. Ein gezieltes Vorgehen sei zudem nicht belegt.
Die Beschwerde wurde vollständig abgewiesen. Paula L. muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens aus eigener Tasche zahlen. Das Hauptverfahren, in dem es um die schweren Sexualvorwürfe gegen Patrick F. geht, läuft weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren SVP-Politiker unter anderem mehrfachen versuchten Mord vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Namen bekannt