Fall Patrick F. – Beschwerde von Opfer Paula L. abgewiesen
Aargauer Obergericht sieht keinen Menschenhandel

Das Aargauer Obergericht verwirft den Vorwurf des Menschenhandels im Fall Patrick F. Eine Beschwerde von Opfer Paula L. wurde abgewiesen, sie muss die Verfahrenskosten selbst tragen. Das Verfahren zu den erschreckenden Sexualvorwürfen läuft weiter.
1/4
Patrick F. soll Paula L.s Mutter in die Schweiz gelockt haben, argumentierte die junge Frau.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Das Verfahren wegen Menschenhandels gegen Patrick F. wurde eingestellt
  • Paula L. muss Verfahrenskosten selbst tragen, trotz abgewiesener Beschwerde
  • Hauptverfahren wegen sexueller Vorwürfe und versuchtem Mord läuft weiter
RMS_Portrait_AUTOR_250.JPG
Marian NadlerRedaktor News

Das Aargauer Obergericht hat entschieden: Das Verfahren wegen Menschenhandels im Fall Patrick F.* wird eingestellt. Das berichtet die «Aargauer Zeitung» am Donnerstag. Eines seiner drei Opfer, Paula L.*, hatte sich gegen einen entsprechenden Entscheid der Staatsanwaltschaft gewehrt, schreibt die Zeitung. 

Paula L. soll argumentiert haben, dass der Beschuldigte ihre Mutter mit einem Jobversprechen in die Schweiz gelockt habe. Sie sollte bei ihm als Haushälterin arbeiten. Den vereinbarten Lohn soll sie nie erhalten haben. Es sei eine Abhängigkeit entstanden, die die spätere sexuelle Ausbeutung ermöglicht haben soll, soll Paula L. daraus geschlussfolgert haben.

Paula L. muss Verfahrenskosten aus eigener Tasche zahlen

Das Aargauer Obergericht sieht laut «Aargauer Zeitung» keine genügenden Hinweise für den Vorwurf des Menschenhandels. Entscheidend sei vor allem, ob eine gezielte Anwerbung vorlag. Dass Paula L.s Mutter Iwona L.* der vereinbarte Lohn nicht ausgezahlt wurde, bewertet das Gericht nicht als Zwangsarbeit. Ein gezieltes Vorgehen sei zudem nicht belegt. 

Die Beschwerde wurde vollständig abgewiesen. Paula L. muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens aus eigener Tasche zahlen. Das Hauptverfahren, in dem es um die schweren Sexualvorwürfe gegen Patrick F. geht, läuft weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren SVP-Politiker unter anderem mehrfachen versuchten Mord vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

* Namen bekannt

Heiss diskutiert
    Meistgelesen