Berufspflichten verletzt
Pallas-Ärzte müssen Busse bezahlen

Die Aargauer Behörden verhängen Bussen von mehreren Tausend Franken gegen zwei Ärzte der Pallas-Kliniken. Sie haben ihre Aufsichtspflicht für andere Ärzte nicht wahrgenommen und Leistungen falsch abgerechnet.
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Zwei Augenärzte haben im Kanton Aargau Leistungen falsch abgerechnet – jetzt wurden sie bestraft. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Der Leiter einer Pallas-Augenarztpraxis erhält 5000 Fr. Busse in Aargau
  • Er missachtete Aufsichtspflicht und rechnete Leistungen falsch über Kollegen ab
  • Ein weiterer Arzt erhielt 3000 Fr. Busse wegen illegaler Abrechnungen
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Otto Hostettler
Beobachter

Der ärztliche Leiter einer Augenarztpraxis der Pallas-Gruppe muss 5000 Franken Busse bezahlen. Er ist seiner ärztlichen Aufsichtspflicht «während mehrerer Monate nicht nachgekommen und hat die Stellvertretung während dieser Zeit nicht sichergestellt», schreibt die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau in einer Mitteilung.

Der besagte Arzt hat zudem Leistungen falsch abgerechnet. Er liess die Behandlungen über einen Arzt eines anderen Standorts der Pallas-Kliniken abrechnen, obwohl er selbst dazu berechtigt gewesen wäre. Warum er dies tat, geht aus der aufsichtsrechtlichen Sanktion des Kantons nicht hervor. Der Entscheid ist rechtskräftig.

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Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Der Beobachter berichtete im April 2025, dass die Aargauer Aufsichtsbehörden aufgrund einer Aufsichtsanzeige die Pallas-Kliniken unter die Lupe nehmen. Denn die Augenarztgruppe beschäftigt auffällig viele ausländische Augenärzte, die aufgrund von Zulassungsbeschränkungen Leistungen aber nicht selbst abrechnen können. Solche Ärztinnen und Ärzte müssen «unter Aufsicht und Verantwortung in räumlicher Nähe» eines zugelassenen Arztes arbeiten. Über diesen vorgesetzten Arzt werden dann die Behandlungen im Bereich der Grundversicherung abgerechnet.

Standortleiter abwesend

Der nun verurteilte Standortleiter lebte damals bereits rund zwei Jahre nicht mehr in der Schweiz und war nicht mehr ärztlich tätig. In seiner Hamburger Klinik hiess es auf Anfrage des Beobachters, er sei auf «unbestimmte Zeit» abwesend.

Jetzt schreibt die Aargauer Aufsichtsbehörde: «Die Verletzung der Aufsichtspflicht hat dazu geführt, dass ein angestellter Arzt mit einem ausländischen Arztdiplom während mehrerer Monate fachlich unbegleitet tätig war.»

Der Abrechnungstrick

Dazu kommt: Dieser Arzt hat gemäss Medienmitteilung seine Behandlungen rechtswidrig über die Zulassung eines Arztes von einem anderen Pallas-Standort abgerechnet. Damit verstiess auch er gegen Abrechnungsvorschriften. Die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales büsste ihn mit 3000 Franken. Dieser Entscheid ist ebenfalls rechtskräftig.

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