Darum gehts
- Ex-SBB-Leiter Ueli T. veruntreute von 2007 bis 2024 neun Millionen Franken
- Führungspositionen stehen oft im Fokus bei Wirtschaftskriminalität, sagt Experte Otto Hostettler
- Ein Drittel der Grossfirmen sind betroffen, viele melden Delikte aus Reputationsgründen nicht
Die Geschichte um Ueli T.* (53) hat hohe Wellen geschlagen. 30 Jahre lang hatte er bei den SBB gearbeitet. Und zwischen 2007 und 2024 neun Millionen Franken abgezwackt – dies gab er gegenüber Blick zu. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Warum flog der Ex-Abteilungsleiter in 17 Jahren nicht auf?
«Es wundert mich nicht, dass es auch in diesem Fall um einen Mitarbeiter des Kaders ging», erklärt Otto Hostettler, der als Journalist seit Jahren für den «Beobachter» über Wirtschaftsdelikte recherchiert. Aus anderen grossen Betrugsfällen wisse man: Es sind meist Führungspersonen.
Oft SBB im Fokus
Vor allem SBB-Angestellte flogen immer wieder auf. So gab es im Jahr 2018 Untersuchungen zur Frage, ob bei der SBB-Transportpolizei unrechtmässig Subventionen erschlichen wurden. Oder im Jahr 2024, als der Ex-Chef der SBB-Gastronomietochter Elvetino angeklagt wurde, weil er sich grosszügig aus der Firmenkasse bedient haben soll. Oder zwischen 2022 und 2025: Da schleusten drei SBB-Baustellenverantwortliche zusammen mit Unternehmern über Jahre hinweg rund 3,2 Millionen Franken durch fiktive oder überhöhte Rechnungen aus dem Unternehmen.
Das Problem, so Hostettler: «Solche Angestellten sind meist charismatisch, gewinnend und zupackend. Das wird im Unternehmen geschätzt und ist in den allermeisten Fällen auch positiv.» Ab einer gewissen Karrierestufe würden solche Personen aber oft kaum mehr hinterfragt. «Es kommt zu einer Kultur des Wegschauens. Dann gibt es nur noch lückenhafte Kontrollprozesse, und Wirtschaftsbetrüger haben quasi freie Bahn.»
«White Collar Crime»
Bei Ueli T. hätten die Betrügereien begonnen, weil er «einen finanziellen Engpass» gehabt habe, erzählte er. Warum, das wollte er nicht sagen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn: unter anderem wegen Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Zusammen mit weiteren Personen und Firmen soll er für die Begleichung von Rechnungen gesorgt haben, für die nie Leistung erbracht wurde. Teils soll er Rechnungen selbst erstellt haben.
Wenn Kaderleute das eigene Unternehmen betrügen, spricht man derweil von «White Collar Crime». Hostettler: «Gemeint sind eben nicht Delikte, die durch dubiose Gangster der Unterwelt verübt werden, sondern durch Führungspersonen im Anzug, also mit weissem Kragen.» Sie fälschen beispielsweise die Buchhaltung, nutzen Insiderwissen aus oder veruntreuen Geld.
Bundesstrafgericht veröffentlichte Beschluss
Ueli T. soll unter anderem mit Geld aus seinen deliktischen Machenschaften einen Privatwagen gekauft haben. Das Bundesstrafgericht machte den Beschluss dazu letzte Woche öffentlich. Darin steht, dass Ueli T. durch ungetreue Amtsführung und weitere Delikte den Schaden von rund neun Millionen Franken verursacht haben soll.
Erschreckend ist: Untersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel aller Grossfirmen davon betroffen sind. «Doch viele haben aus Reputationsgründen wenig Interesse, solche Delikte zur Anzeige zu bringen. Denn ein späteres Gerichtsverfahren könnte das öffentliche Interesse auf das Unternehmen lenken», sagt Hostettler. Deshalb regeln Unternehmen solche Fälle meist intern, auf arbeitsrechtlicher Basis.
Haben SBB aus diesem Fall gelernt?
Die SBB hatten Ueli T. hingegen selber bei der Bundesanwaltschaft angezeigt – zwei Monate später, am 20. November 2024, wurde er verhaftet und gleichzeitig von den SBB entlassen. Zu Blick sagt SBB-Sprecher Moritz Weisskopf: «Trotz aller Bemühungen und Vorkehrungen können bei rund 35’000 Mitarbeitenden Verstösse leider nie ganz ausgeschlossen werden. Dass jedoch ein derart gravierender Fall so lange unentdeckt blieb, ist auch für uns äusserst stossend.»
Weiter sagt Weisskopf: «Trotz vorhandener Kontrollmechanismen konnten diese durch eine ausreichende kriminelle Energie umgangen werden. Wir haben daraus gelernt und, wie üblich bei Verstössen, mögliche Schwachstellen geprüft und Verbesserungsmassnahmen eingeleitet – mit dem Ziel, dass ein solch gravierender Fall nicht mehr vorkommen kann.»
Irgendwann gibt es einen öffentlichen Gerichtsprozess – und dann kommt alles über Ueli T. ans Licht. André Kuhn, Fachanwalt Strafrecht aus Aarau, sagt: «Bei einer Verurteilung gehe ich davon aus, dass er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen muss.»
* Name geändert