Mit Abfällen werden auch über Landesgrenzen hinweg gute Geschäfte gemacht. Dumm nur, wenn dabei bestimmte Auflagen nicht eingehalten werden. So auch in einem Fall, der sich vor rund zwei Wochen an der Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland abspielte. Was war geschehen?
Am 8. April fielen den Beamtinnen und Beamten des Zollamts Konstanz-Autobahn zwei verdächtige Sendungen auf, wie aus einer Mitteilung des Hauptzollamts Singen hervorgeht. Beide Sendungen enthielten demnach Elektronikabfälle. Die Elektronik war fest mit Kunststoffteilen verbunden.
Unterdessen waren beide Sendungen in den Zollanmeldungen als sortenreine Abfälle deklariert worden. Sie waren eigentlich für ein bayerisches Recyclingunternehmen bestimmt. Dort hätte der Elektroschrott weiterverarbeitet werden sollen.
Illegale Abfallverbringung
Doch die Zöllnerinnen und Zöllner wurden stutzig. Sie schalteten die zuständigen Überwachungsbehörden ein. Der Verdacht, es könnte sich um genehmigungspflichtige Elektronikabfälle handeln, bestätigte sich.
Gemäss Hauptzollamt wäre eine abfallrechtliche Notifizierung zwingend erforderlich gewesen. Diese konnte das verantwortliche Unternehmen jedoch nicht vorlegen. Insofern handelte es sich um eine illegale Abfallverbringung nach Deutschland. Beide Sendungen wurden in die Schweiz zurückgewiesen.
Mehr als eine Tonne Elektroschrott
Der Gesamtwert der beiden Sendungen, die ein Gesamtgewicht 660 Kilogramm beziehungsweise 425 Kilogramm hatten, belief sich auf mehr als 400'000 Euro (umgerechnet mehr als 366'000 Franken).
Erst Mitte Februar hatte der deutsche Zoll vier auf einem Güterzug aufgeladene Seecontainer mit rund 99 Tonnen Abfällen aus dem Verkehr gezogen und anschliessend zurück in die Schweiz geschickt. Auch in diesem Fall lag eine illegale Abfallverbringung vor.