Darum gehts
- Zürcher Staatsanwaltschaft fordert 5 Jahre Haft für mutmasslichen Baby-Schüttler
- Mädchen erlitten gebrochene Rippen, eines hatte eine lebensgefährliche Hirnblutung
- 43'000 Franken Genugtuung gefordert
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will einen mutmasslichen Baby-Schüttler für fünf Jahre ins Gefängnis schicken. Seine Anwältin fordert einen Freispruch. Es gebe keinerlei Beweise, dass der Vater den Zwillingsmädchen die Verletzungen zugefügt habe. Das Bezirksgericht Hinwil wird das Urteil am 10. März öffnen.
Klar ist, dass das junge Elternpaar mit den schreienden Zwillingen heillos überfordert war. Die Mutter redete in mehreren Sprachnachrichten an den Kindsvater davon, dass sie völlig fertig sei mit den Nerven. «Du musst sie beruhigen, ich schaff das nicht.»
Ärzte bemerkten gebrochene Rippen
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, was dann passierte: Der junge Vater packte die beiden Säuglinge gemäss Anklage so grob, dass bei beiden gleich mehrere Rippen brachen. Ein Mädchen soll er auch geschüttelt haben. Dadurch entstand eine Blutung im Gehirn, die ohne ärztliche Versorgung wohl tödlich geendet hätte.
Der Säugling wurde wegen eines epileptischen Anfalls ins Spital gebracht, wo die Ärzte rasch die gebrochenen Rippen bemerkten. Das zweite Mädchen wurde daraufhin ebenfalls eingeliefert.
Genugtuung verlangt
Ob das Kind mit dem Schüttel-Trauma Spätfolgen haben wird, ist noch offen. Die beiden Mädchen sind inzwischen knapp 6 Jahre alt und fremdplatziert. Die Eltern sind geschieden.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Vater am Dienstag eine unbedingte Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen Körperverletzung. Für die Mutter, welche die Taten nicht verhindert habe, eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Die Anwältin der Mädchen verlangte von den Eltern zudem eine Genugtuung in Höhe von insgesamt 43'000 Franken.
Ex-Ehepaar schweigt vor Gericht
«Ihm gingen die Nerven durch», sagte der Staatsanwalt. Bevor der Vater den Mädchen die Rippen brach und sie schüttelte, hielt er sie gemäss Staatsanwalt auch mal unter den laufenden Wasserhahn, um sie «zu beruhigen». Die Hebamme sagte zudem aus, dass der Vater sie nach Beruhigungsmitteln für Säuglinge gefragt habe.
Das Ex-Ehepaar wollte bei der Befragung vor Gericht keine Aussagen machen und liess seine Anwältinnen reden. Diese forderten sowohl für den Vater als auch für die Mutter Freisprüche.
So argumentiert Täter-Anwältin
Es sei nicht bewiesen, dass der Vater die Säuglinge verletzt habe, sagte seine Anwältin. Die Staatsanwaltschaft habe sich da von Rollenbildern und Vorurteilen leiten lassen. Diese Anklage sei das Ergebnis von Klischees der «liebenden Mutter» und des «impulsiven, gewalttätigen Mannes», sagte die Anwältin. Wer denn nun die Rippen brach und das Schüttel-Trauma auslöste, liess sie offen.
Die Anwältin der Mutter verfolgte die gleiche Strategie. Es sei keineswegs bewiesen, dass der Vater die Säuglinge verletzt habe. Logischerweise müsste also auch die Mutter freigesprochen werden - weil es kein gewalttätiges Verhalten gab, von dem sie den Vater hätte abhalten können. Auch diese Anwältin liess offen, wer denn nun für die Verletzungen verantwortlich ist.
Schwere Form von ADHS diagnostiziert
Auch die Staatsanwaltschaft kam vor einiger Zeit jedoch zum Schluss, dass gar keine handfesten Beweise gegen den Vater vorliegen. Sie wollte das Strafverfahren deshalb einstellen, wurde vom Zürcher Obergericht aber zurückgepfiffen. Der Staatsanwalt musste somit gegen seinen Willen Anklage gegen den jungen Vater erheben.
Ob auch das Bezirksgericht Hinwil Beweise vermisst, zeigt sich am 10. März, wenn das Urteil eröffnet wird. Dass der Vater sofort zum Verdächtigen wurde, liegt nicht zuletzt an seiner psychischen Störung. Gemäss Gutachter leidet er an einer schweren Form von ADHS.
Aus seiner Kindheit und Jugend ist mehrfach aufbrausendes, impulsives Verhalten dokumentiert. Heute lebt der junge Schweizer mehrheitlich von einer IV-Rente. Wie sich das ADHS im Alltag äussert, ist allerdings unbekannt, weil sich der Beschuldigte weigerte, an einem psychiatrischen Gutachten mitzuwirken. Gemäss Gutachter ist das Rückfallrisiko deshalb unklar.