Gerichtsprozess in Hinwil ZH
Vater soll Babys brutal misshandelt haben

Am Dienstag steht ein Schweizer vor dem Bezirksgericht Hinwil. Er soll seine Zwillingsmädchen so brutal misshandelt haben, dass sie Rippenbrüche erlitten. Ein Baby überlebte nur dank einer Notoperation.
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Schon nach wenigen Tagen war der Beschuldigte mit der Betreuung der Zwillingsmädchen überfordert. Weil er die Säuglinge verletzt haben soll, steht der Schweizer am Dienstag in Hinwil vor Gericht. (Archivbild)
Foto: Melanie Duchene

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Vor Bezirksgericht Hinwil ZH: Schweizer wegen schwerer Misshandlung von Zwillingen angeklagt
  • Eines der Babys erlitt lebensgefährliche Hirnverletzung durch Gewaltanwendung
  • Beide Eltern wegen Misshandlungen und Fürsorgepflicht-Verletzung vor Gericht
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Vor dem Bezirksgericht Hinwil muss sich am Dienstag ein mutmasslicher «Baby-Schüttler» verantworten. Der Mann soll seine Zwillingsmädchen derart misshandelt haben, dass bei beiden mehrere Rippen brachen und eines von ihnen eine Hirnverletzung erlitt.

Der Beschuldigte aus dem Oberland war schon nach wenigen Tagen Kinderbetreuung überfordert und gereizt. Um die kleinen Zwillinge endlich ruhigzustellen, soll der Mann, den die Staatsanwaltschaft als «impulsiv» bezeichnet, schliesslich Gewalt angewendet haben.

Ärzte retteten Baby das Leben

Gemäss Anklageschrift packte er die Säuglinge übermässig grob, so dass bei beiden gleich mehrere Rippen brachen. Eines der Zwillingsmädchen schüttelte er zudem so heftig, dass es eine Blutung zwischen zwei Hirnhäuten erlitt. Ohne ärztliche Versorgung wäre das Mädchen wohl an den Folgen der Blutung gestorben.

Der Schweizer muss sich nun wegen schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung verantworten. Welche Strafen die Staatsanwaltschaft verlangt, ist noch offen.

Verletzte Mutter Fürsorgepflicht?

Allenfalls wird zuerst noch ein psychiatrisches Gutachten über den Mann erstellt, denn möglicherweise war der IV-Rentner zum Zeitpunkt der Taten nicht schuldfähig.

Vor Gericht steht am Dienstag auch die Ehefrau. Gemäss Staatsanwaltschaft hätte sie die Misshandlungen verhindern können – und habe nichts unternommen. Sie habe doch voraussehen können, dass ihr Ehemann mit den Kindern überfordert sei. Auch seinen «übermässig groben Umgang» hätte sie gemäss Anklage erkennen müssen. Mit ihrer Untätigkeit soll sie ihre ihre Fürsorgepflicht verletzt haben.

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