Prozess in Hinwil ZH
Schweizer (65) soll Tochter missbraucht haben

Ein Schulpflegemitglied aus dem Zürcher Oberland soll ab 2010 seine Tochter sexuell missbraucht haben. Jetzt steht er in Hinwil ZH vor Gericht.
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Der Mann muss sich vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten.
Foto: KEYSTONE

Darum gehts

  • 65-jähriger Schweizer missbrauchte über zehn Jahre seine Tochter, Prozess in Hinwil
  • Übergriffe teils mehrfach täglich, Opfer leidet an psychischen Erkrankungen
  • Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft und Tätigkeitsverbot für den Täter
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Ein heute 65-jähriger Schweizer soll seine Tochter über einen Zeitraum von fast zehn Jahren sexuell missbraucht haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Freiheitsstrafe. Am heutigen Dienstag muss er sich in Hinwil ZH vor Gericht verantworten.

Der Mann aus dem Zürcher Oberland, der Mitglied einer Schulpflege ist, soll laut Anklage im Jahr 2010 damit begonnen haben, seine damals sechs oder sieben Jahre alte Tochter zu missbrauchen.

Ab dann kam es regelmässig zu Übergriffen, «zwischen einmal pro Woche bis mehrmals pro Tag», je nachdem, wie «gestresst oder gereizt» er gerade war.

Berührungen bis Geschlechtsverkehr

Die Art der Übergriffe reichte von Berührungen am Gesäss und im Intimbereich bis hin zum Geschlechtsverkehr, als das Mädchen einige Jahre älter war. Die Mutter des Kindes war während der Übergriffe meist abwesend oder hat nichts davon mitbekommen.

Der Beschuldigte soll seine Tochter nicht nur unzählige Male zu Hause, sondern auch an diversen Orten im In- und Ausland, während der Ferien missbraucht haben.

Vater streitet alles ab

Das Mädchen war seinem Vater hilflos ausgeliefert und konnte die Unrechtmässigkeit seines Verhaltens lange nicht erkennen, da die Übergriffe sehr systematisch und regelmässig erfolgten. Für sie waren die Übergriffe dadurch gewissermassen «so normal wie für andere das Zähneputzen», heisst es in der Anklageschrift.

Vor Gericht bestritt der Vater alle Vorwürfe. «Das hat nie stattgefunden, es entspricht nicht der Wahrheit», sagte er vor Gericht. 

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe von 15 Jahren

Die Folgen des jahrelangen Missbrauchs sind für die Tochter verheerend: Die mittlerweile erwachsene Frau leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, Depressionen und weiteren psychischen Erkrankungen. Sie ist dauerhaft arbeitsunfähig.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Vater deswegen nicht nur wegen der Sexualdelikte an, sondern wirft ihm zusätzlich auch schwere Körperverletzung vor. Neben einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren soll der Beschuldigte auch ein Tätigkeitsverbot erhalten. Das heisst, er soll weder beruflichen noch ausserberuflichen Tätigkeiten nachgehen, in denen er Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen hätte.

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