Darum gehts
- Rottweiler-Besitzer nach Hundeattacke auf Kinder in Adlikon ZH verurteilt
- Hund griff mehrfach an, Kinder schwer verletzt, Polizistin gebissen
- Ehepaar zu 7200 Franken Geldstrafe und 600 Franken Busse verurteilt
Es war ein grosser Schock: Ein rund einjähriger Rottweiler haute im Oktober 2024 aus einer Wohnung in Adlikon ZH ab und verletzte ein Geschwisterpaar teils schwer. Ein damals 5-jähriger Junge erlitt schwere Bissverletzungen an den Armen. Er musste mehrfach operiert werden. Seine Schwester (6) wurde in einen Arm und in ein Bein gebissen.
Gegenüber Blick zeigte sich das Besitzer-Ehepaar W. nach dem Vorfall betroffen. Susanne W.* (66) erklärte: «Es tut uns einfach mega, mega leid.» Gegen die beiden wurde ein Strafverfahren eröffnet. Nun wurden die Besitzer per Strafbefehl verurteilt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Schockierender Ablauf
Darin werden die dramatischen Szenen des rund zehnminütigen Angriffs ausführlich geschildert: Mehrfach soll der Hund in dieser kurzen Zeit heftig auf die Kinder losgegangen sein.
Ausgangspunkt der Ereignisse war die Nervosität des Hundes. In der Nacht sei er unruhig gewesen und hatte die Rentnerin angesprungen, zitiert der «Tages-Anzeiger» aus dem Strafbefehl. Daraufhin wollte ihr Ehemann in die Apotheke gehen, um Tropfen für den Hund zu besorgen. Als der Mann die Wohnungstür öffnete, haute der Hund aus der Wohnung nach draussen ab. Denn: Die Eingangstür der Liegenschaft stand offen.
Hund reisst sich immer wieder los
Zuerst ging das Tier dann auf das Mädchen los. Reto W.* konnte den Rottweiler zuerst wegziehen, dieser riss sich aber immer wieder los. Während das Mädchen mit seinem Vater und dem Bruder zum Hauseingang rannte, verbiss sich der Hund im Buben. Die Eltern, das Ehepaar W. sowie Anwohner versuchten, den Rottweiler vom Buben zu trennen, wie es weiter heisst.
Ohne Erfolg. Der Hund biss erneut mehrere Male zu. Erst dann konnte der Hund zurück in die Wohnung gebracht werden. Er biss auch noch eine Polizistin.
Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich
Nun wurde das Ehepaar W. für schuldig befunden. Der Vorwurf: Sie hätten nicht dafür gesorgt, dass der Hund in der Wohnung bleibt. Beide wurden wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt. Diese Strafe wird jedoch erst fällig, wenn sie innerhalb von zwei Jahren erneut straffällig werden, schreibt der «Tages-Anzeiger». Aktuell sehen sich die Schweizer mit einer Busse von 600 Franken sowie den Verfahrenskosten konfrontiert. Zudem müssen sie eine Genugtuung leisten.
Aufgrund der Attacke sowie weiterer tragischer Beissvorfälle mit Rottweilern im Kanton Zürich hat der Regierungsrat ab 2025 ein Verbot der Hunderasse beschlossen.
* Namen geändert