Darum gehts
- Selim K. (40) bucht 2024 ein Chalet, das jedoch nicht existiert
- Booking-Betrüger zocken ihn um über 5000 Franken ab
- Booking.com erstattet Geld erst nach Blick-Anfrage
Eigentlich will Selim K.* (40) aus Opfikon ZH mit seiner Frau und seinen drei Kindern ein paar Tage im Schnee verbringen. Auch die vierköpfige Familie seines Cousins aus Genf soll sie begleiten.
Doch anstatt Winterzauber und Luxus in St. Moritz GR erwartet sie im Dezember 2024 eine böse Überraschung.
Gefälschtes Inserat
Kurzfristig hatte Selim K. über das Onlinereiseportal Booking.com das «Premium Chalet Fullun» in St. Moritz für die Zeit vom 25. bis 30. Dezember 2024 gebucht. Die Kosten von rund 5200 Franken musste er im Voraus überweisen.
Doch als die beiden Familien am Abend des 25. Dezember in St. Moritz ankommen, trifft sie der Schock: «Das gebuchte Chalet existierte nicht», sagt Selim K. zu Blick.
Als er die Buchungsplattform kontaktiert, entfernen die Verantwortlichen das gefälschte Inserat von der Website und weisen Selim K. an, sämtliche Belege und Quittungen – auch von den entstandenen Mehrkosten – einzureichen, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu prüfen.
Die Mehrkosten sind hoch, denn die Familien bleiben trotzdem fünf Nächte in St. Moritz. «Wir versuchten, das Beste daraus zu machen», sagt K.
Entspannt sind die Ferien allerdings nicht. Weil die meistens Hotels ausgebucht sind, müssen sie täglich die Unterkunft wechseln. «Wir schliefen jede Nacht zusammengequetscht auf kleinem Raum statt in einem grossen Chalet», so K.
Am Ende belaufen sich die Zusatzkosten mit Hotels, Essen und Aktivitäten nochmals auf rund 5000 Franken.
Täterschaft im Ausland
Noch vor Ort geht Selim K. zur Bündner Polizei und erstattet Anzeige gegen Unbekannt wegen Cyberbetrugs. Er hofft, das durch den Chalet-Betrug verlorene Geld so zurückzuerhalten.
Zurück zu Hause meldet er den Betrugsfall auch seiner Rechtsschutzversicherung. Diese bietet ihm an, rund die Hälfte der Buchungskosten für das Chalet zu übernehmen. Weitere Schritte lehnt sie ab. Selim K. ist unzufrieden. Er nimmt die Erstattung zwar an, hätte sich aber mehr Bemühungen seitens der Versicherung gewünscht.
Rund drei Monate später erhält K. Post von der Staatsanwaltschaft Graubünden: Es wird kein Strafverfahren eröffnet. Der Grund: Es konnte «keine konkrete Täterschaft ermittelt werden bzw. diese dürfte ausserhalb der Schweiz gehandelt haben».
Die Kantonspolizei Graubünden erklärt auf Blick-Anfrage: «Der internationale Bezug solcher Fälle erschwert die Aufklärung, da Abklärungen – etwa zu ausländischen Bankkonten – häufig nur über zeitaufwendige justizielle Rechtshilfeverfahren möglich sind.» Anonymisierungs- und Verschleierungstechniken der Täterschaft würden dies zusätzlich erschweren.
Auch von der Plattform Booking.com erhält der Familienvater keine Unterstützung mehr – obwohl er mehrmals nachfragt und alle angeforderten Unterlagen einreicht, so Selim K. Eine Rückerstattung des Geldes bleibt aus. Der Zürcher fühlt sich nicht ernst genommen.
Diverse Abklärungen vor Zahlung
Besonders ärgerlich: Bereits während der Buchung hatte K. ein komisches Gefühl. Der vermeintliche Chalet-Anbieter stellte ihm über den offiziellen Booking-Chatkanal eine Rechnung mit italienischer IBAN-Nummer zu. Darauf soll K. die 5200 Franken im Voraus überweisen.
«Weil die Zahlung bei Booking-Buchungen normalerweise direkt über die Kreditkarte läuft, kam mir diese Rechnung seltsam vor», sagt Selim K.
Deshalb fragte Selim K. vor der Zahlung dreimal telefonisch bei der Booking.com-Hotline nach. Drei unterschiedliche Mitarbeiter hätten ihm bestätigt, dass er das Geld ohne Bedenken überweisen könne.
Eine folgenschwere Entscheidung, wie sich später herausstellte. Selim K. ist deshalb der Meinung, dass die Plattform eine Mitschuld trägt. Und: «Sie hätten das gefälschte Inserat gar nicht erst aufschalten dürfen.»
Auf Blick-Anfrage schreibt Booking.com, dass bei der Überprüfung des Unterkunftspartners in diesem Fall zunächst keine Hinweise auf verdächtiges Verhalten vorgelegen hätten. «Eine Überweisung auf ein italienisches Bankkonto ist für sich genommen nicht verdächtig», betont die Sprecherin. Sie fügt an: «In den sehr seltenen Fällen, in denen Betrüger unsere Kontrollen vorübergehend umgehen, gehen wir Hinweisen konsequent nach, entfernen betroffene Unterkünfte von unserer Plattform – wie in diesem Fall – und setzen alles daran, betroffene Gäste zu unterstützen.»
Rückerstattung dank Blick
Als sich Selim K. bei Blick meldet, liegt der Vorfall bereits über ein Jahr zurück. Der 40-Jährige hat den Verlust abgeschrieben. Doch plötzlich schöpft er wieder Hoffnung.
Denn: Kaum kontaktiert Blick die Plattform, erhält Selim K. innert wenigen Stunden eine E-Mail von Booking.com. Der Kundendienst teilt ihm mit, dass er den vollen Betrag zurückerhalte.
Gegenüber Blick teilt die Booking-Sprecherin mit: «Wir bedauern ausdrücklich, dass sich die Klärung in diesem Fall verzögert hat. Unter anderem gab es Unklarheiten bei der Prüfung der vom Kunden eingereichten Zahlungsnachweise.» Als Entschuldigung erhalte Selim K. eine zusätzliche Kulanzleistung. Insgesamt erstattet ihm Booking nun fast 6400 Franken zurück.
Trotz Happy End plant Selim K. seine Ferien nun über andere Wege: «Ich buche nur noch direkt über die Hotelanbieter.»
* Name bekannt